71-Jähriger mit gefälschten Angaben an Grenzkontrolle der Deutschen Bahn abgewiesen
Nadeschda Holzapfel71-Jähriger mit gefälschten Angaben an Grenzkontrolle der Deutschen Bahn abgewiesen
Am 11. November 2025 wurde ein 71-jähriger marokkanischer Reisender an einer deutschen Grenzkontrolle der Deutschen Bahn abgewiesen. Beamte der Bundespolizeiinspektion Offenburg verweigerten ihm die Einreise, nachdem sie Unstimmigkeiten in seinen Reisedokumenten und im Visumantrag festgestellt hatten. Der Mann wurde später mit annulliertem Visum nach Marokko zurückgeschickt.
Der Reisende erschien am Kontrollpunkt der Deutschen Bahn mit einem marokkanischen Pass und einem französischen Visum. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass er eine Hotelreservierung in Paris storniert hatte – eine Voraussetzung für die Visumgenehmigung – noch bevor das Dokument ausgestellt worden war. Dies weckte Zweifel an der Richtigkeit seiner Angaben.
Bei weiteren Nachforschungen zeigte sich, dass seine Reisehistorie lediglich Einreisen nach Spanien aufwies, jedoch keine Belege für Besuche in Frankreich. Die Behörden vermuteten, dass er falsche Angaben gemacht hatte, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. In der Folge wurde sein Visum für ungültig erklärt und eine offizielle Anzeige gegen ihn erstattet. Der Mann wurde anschließend in einen Rückflug nach Marokko gesetzt, womit sein Versuch, nach Deutschland einzureisen, gescheitert war.
Der Vorfall führte zur Annullierung des Visums und zur sofortigen Abschiebung des Mannes. Die deutschen Behörden dokumentierten den Fall im Rahmen der routinemäßigen Grenzkontrollmaßnahmen der Deutschen Bahn. Weitere Informationen über den Reisenden oder den Kontrollposten wurden nicht bekannt gegeben.