19 June 2026, 00:20

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Verzögerung bei der A39-Erweiterung: Wichtiges Gerichtsurteil steht bevor

A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst blockiert

Ausbau der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg stockt – Gericht entscheidet nächste Woche

Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg liegt weiterhin auf Eis. Eine für kommenden Dienstag erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt sieht sich seit Jahren mit zahlreichen rechtlichen Herausforderungen konfrontiert.

Die A39 soll Lüneburg mit Wolfsburg verbinden und dabei durch Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter führen, bevor sie an die A7 anbindet. Zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra ist zudem der Bau des neuen Rasthofs Tappenbecker Moor geplant. Im südlichen Abschnitt wird die Trasse von Wolfsburg bis nach Ehra im Landkreis Gifhorn verlaufen.

2019 reichte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage ein, woraufhin eine noch ausstehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig ansteht. Das Gericht gab zunächst dem Kläger recht, was 2020 zu einer Planergänzung und einem ergänzenden Verfahren führte. Der BUND erhob 2024 erneut Klage; die mündliche Verhandlung wurde vom 13. Mai auf den 23. Juni verschoben. Der Fall ist noch nicht entschieden, könnte aber bereits in der kommenden Woche abgeschlossen werden.

Auf der Website der Autobahn GmbH heißt es derzeit, dass der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt nicht vollziehbar sei. Die anstehende Entscheidung wird wegweisend für die Zukunft des Projekts sein.

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Bis zum Urteil bleibt der Ausbau der A39 vorerst gestoppt. Die Richter werden klären, ob die Arbeiten in den umstrittenen Abschnitten wiederaufgenommen werden dürfen. Das Ergebnis wird auch Auswirkungen auf den geplanten Rasthof und den Gesamtzeitplan der Autobahn haben.

Quelle