Abgelehnt: Iraner scheitert an linksextremen Vorwürfen bei Einbürgerung
Nadeschda HolzapfelUnterstützung für Linksradikalismus: Iraner nicht eingebürgert - Abgelehnt: Iraner scheitert an linksextremen Vorwürfen bei Einbürgerung
Ein 30-jähriger Iraner ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gescheitert, nachdem ein Gericht seine Klage abgewiesen hat. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte die Ablehnung und begründete sie mit seinen mutmaßlichen Verbindungen zum linksextremen Milieu. Der Mann, der seit 2012 legal in Deutschland lebt, kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.
Die Ablehnung geht auf seine angebliche Beteiligung an gewalttätigen linksextremen Aktivitäten zurück. 2017 soll er einem örtlichen AfD-Stadtrat ins Gesicht geschlagen haben. Vier Jahre später nahm er an einer Solidaritätskundgebung für zwei verurteilte Linksextremisten teil.
Das Gericht verwies zudem auf seine Zusammenarbeit mit lokalen linksextremen Gruppen, die die Behörden als unvereinbar mit den für eine Einbürgerung erforderlichen Werten einstufen. Baden-Württemberg – wie andere Bundesländer auch – setzt strenge Maßstäbe für die Verleihung der Staatsangehörigkeit voraus, darunter Mindestaufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse und die Achtung der Rechtsordnung. Seit 2024 müssen Antragsteller mindestens fünf Jahre legal in Deutschland gelebt haben, wobei es Ausnahmen gibt.
Im vergangenen Jahr verzeichnete das Land mit knapp 38.000 Einbürgerungen die höchste Zahl seit dem Jahr 2000. Doch Fälle mit Extremismusbezug werden häufig abgelehnt – unabhängig von der Aufenthaltsdauer oder anderen Qualifikationen.
Das Urteil lässt die Zukunft des Mannes in Bezug auf die Staatsbürgerschaft ungewiss. Sollte er Berufung einlegen, könnte der Fall neu aufgerollt werden, doch vorerst bleibt die Entscheidung bestehen. Die Behörden haben klar gemacht, dass extremistische Verbindungen – ob links- oder rechtsextrem – in Deutschland ein Hindernis für die Einbürgerung bleiben.