Alles von vorne - Giftfall mit Krankenschwester neu aufgerollt
Wenzel WeinholdAlles von vorne - Giftfall mit Krankenschwester neu aufgerollt - Alles von vorne - Giftfall mit Krankenschwester neu aufgerollt
Von vorne beginnt der Gift-Prozess gegen eine Rettungssanitäterin
Von vorne beginnt der Gift-Prozess gegen eine Rettungssanitäterin
Von vorne beginnt der Gift-Prozess gegen eine Rettungssanitäterin
- Dezember 2025, 12:28 Uhr
Vor dem Landgericht Heilbronn hat der Prozess gegen eine 25-jährige Rettungssanitäterin in Ausbildung neu begonnen, der schwere Vorwürfe der versuchten Vergiftung zur Last gelegt werden. Die Angeklagte soll mehrfach die Getränke von Kollegen mit Notfallmedikamenten manipuliert haben. Die Neuaufnahme des Verfahrens war notwendig geworden, nachdem ein Schöffe während der früheren Verhandlung verstorben war.
Im Mittelpunkt des Falls stehen Vorwürfe gegen die Frau aus dem Raum Ludwigsburg, die als Auszubildende im Rettungsdienst tätig war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, aus Wut über Kritik an ihrer Arbeitsleistung gehandelt und zudem die Wirkung starker Medikamente auf Menschen testen wollen zu haben. Dabei habe sie zumindest das Risiko tödlicher Folgen erkannt – und billigend in Kauf genommen.
Die Angeklagte bestreitet jede Tötungsabsicht und nennt die Mordvorwürfe „abstoßend“. Zwar räumt sie ein, die Medikamente verabreicht zu haben, doch betont sie, niemals schwere Schäden herbeiführen zu wollen. Ihre Verteidiger haben mit zwei ehemaligen Kollegen inzwischen einen außergerichtlichen Vergleich erzielt, der finanzielle Entschädigungen sowie eine formelle Entschuldigung umfasst.
Für die weitere Beweisaufnahme sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Verfahren war nach dem Tod eines Schöffen unterbrochen worden. Der Angeklagten werden vier versuchte Morde und fünf gefährliche Körperverletzungen vorgeworfen.
Obwohl die zivilrechtlichen Ansprüche zweier Opfer durch den Vergleich geregelt sind, läuft das Strafverfahren weiter. Bei einer Verurteilung drohen der angehenden Rettungssanitäterin nach deutschem Recht schwere Strafen. Bevor ein Urteil gefällt wird, wird das Gericht weitere Zeugenaussagen hören.