21 December 2025, 23:59

Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer

Ein Hund liegt auf einem Bett neben einer Decke, mit Büchern und Aktenordnern auf einem Holzregal in der oberen rechten Ecke.

Änderung der Vorschriften für die Grundsteuer, die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer

Änderungen bei Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

Online-Veröffentlichung

  1. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Der Stadtrat von Hannover hat Aktualisierungen der örtlichen Steuerverordnungen beschlossen. Die Änderungen betreffen die Grundsteuer, die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer, wobei die meisten Anpassungen ab 2026 in Kraft treten. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen müssen ab dem 1. Januar dieses Jahres mit neuen Sätzen rechnen.

Die Beschlüsse wurden in der Sitzung vom 27. November 2025 finalisiert. Die Details sind seitdem auf der offiziellen Website der Stadt unter „Startseite – Informationen – Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar.

Bei der Grundsteuer gibt es folgende Neuerungen: Die Grundsteuer A für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen bleibt bei 410 Prozent. Die Grundsteuer B, die auf Wohn- und Nichtlandwirtschaftsflächen erhoben wird, steigt jedoch von 280 auf 310 Prozent.

Auch Hundehalter müssen mit angepassten Gebühren rechnen: Für den ersten Hund fallen künftig 120 Euro pro Jahr an, für den zweiten verdoppelt sich der Betrag auf 240 Euro. Bei drei oder mehr Hunden in einer Haltung beträgt die jährliche Abgabe 360 Euro – bei teilweiser Befreiung reduziert sich die Gebühr auf 50 Euro.

Die Vergnügungssteuer wurde ebenfalls reformiert: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen werden nun mit 90 Euro besteuert, während Geräte in Gaststätten und Bars auf 45 Euro sinken. Film- oder Videovorführungen in separaten Kabinen kosten 135 Euro, bei offenen Flächen wird die Steuer mit 16 Euro pro Quadratmeter fällig. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit unterliegen weiterhin einer Abgabe von 25 Prozent.

Die jährlichen Bescheide für Grund- und Hundesteuer werden im Januar 2026 verschickt.

Die überarbeiteten Verordnungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Während die Grundsteuer B steigt, folgen Hundesteuer und Vergnügungssteuer der neuen gestaffelten Struktur. Sämtliche aktualisierten Sätze und Bekanntmachungen sind über die offiziellen Kanäle der Stadt abrufbar.