Apotheker wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargennummern
Cordula RingApotheker wehrt sich gegen 4.000-Euro-Rückforderung der IKK classic wegen fehlender Chargennummern
Ein Apothekeninhaber in Bruchköbel wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung in Höhe von 4.033,99 Euro der Krankenkasse IKK classic. Streitpunkt sind fünf Rezepturen, die zwischen November 2024 und Januar 2025 von der Easy Apotheke ausgestellt wurden und bei denen die Kasse fehlende Chargennummern beanstandet.
Andreas Grünebaum, der Besitzer der Apotheke, hat mit Unterstützung des Hessischen Apothekerverbandes (HAV) offiziellen Widerspruch eingelegt. Er betont, dass die Unterlagen ordnungsgemäß geführt worden seien und die Vorwürfe haltlos seien.
Die IKK classic hatte die Bedenken zunächst nach routinemäßigen Compliance-Prüfungen geäußert, bei denen bei fünf Rezepten die Chargennummern gefehlt hätten. Die Abteilung Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel der Kasse erließ daraufhin einen offiziellen Bescheid an die Easy Apotheke. Demnach betrafen die beanstandeten Abrechnungen auch Abholrezepte, wobei eine Taltz-80-mg-Injektionslösung mit fast 4.000 Euro den Großteil der Rückforderungssumme ausmache.
Die Krankenkasse riet der Apotheke, sich an ihren Softwareanbieter oder das Abrechnungszentrum zu wenden, um zu klären, warum die Chargendaten fehlten. Grünebaum hingegen versichert, dass sein Lagerverwaltungssystem alle erforderlichen Angaben korrekt erfasst habe. Mit Rückendeckung des HAV hat er nun formell Widerspruch gegen die Rückforderung eingelegt.
Die IKK classic hat sich bisher nicht zu der Stellungnahme der Apotheke geäußert, treibt aber weiterhin ähnliche Rückforderungsansprüche gegen andere Apotheken voran.
Die Entscheidung über Grünebaums Widerspruch wird zeigen, ob die Rückforderung in Höhe von 4.033,99 Euro Bestand hat. Sollte sie bestätigt werden, könnte dies einen Präzedenzfall für den Umgang mit fehlenden Chargendaten bei künftigen Compliance-Prüfungen schaffen. Im Mittelpunkt des Streits bleiben die Aufzeichnungen der Apotheke und die Feststellungen der Krankenkasse.






