Arbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Entwurf als KMU-feindlich ab
Nadeschda HolzapfelArbeitszeitreform: Mittelstandsbeauftragte lehnt Entwurf als KMU-feindlich ab
Gitta Connemann, die Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand, hat einen durchgesickerten Entwurf für eine Reform des Arbeitszeitgesetzes zurückgewiesen. Sie argumentiert, dieser verstoße gegen den Koalitionsvertrag und benachteilige kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Ihre Kritik richtet sich vor allem gegen die drohende Zunahme bürokratischer Hürden und starre Regelungen für nicht tarifgebundene Beschäftigte.
Im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung verpflichtet, die Arbeitszeitregelungen an die EU-Arbeitszeitrichtlinie anzupassen. Zudem war vereinbart worden, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit einzuführen – bei gleichzeitig möglichst geringem Bürokratieaufwand. Vertrauensarbeitszeit war ursprünglich Teil des Plans.
Der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht jedoch vor, flexible wöchentliche Arbeitszeitgrenzen nur über Tarifverträge zu regeln. Connemann warnt, dass dadurch viele Beschäftigte von flexiblen Lösungen ausgeschlossen würden. Ein solcher Schritt sei „wirtschaftspolitisch verfehlt und politisch nicht vermittelbar“, so die Mittelstandsbeauftragte.
Die EU-Richtlinie begrenzt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden innerhalb eines beliebigen Sieben-Tage-Zeitraums, gemessen über einen Referenzzeitraum von bis zu zwölf Monaten. Bei Nachtarbeit darf der Durchschnitt acht Stunden pro 24-Stunden-Periode nicht überschreiten. Connemann übt zudem Kritik an den geplanten Regelungen zur Arbeitszeiterfassung, die ihrer Meinung nach eine neue Welle an Verwaltungsaufwand auslösen könnten.
Ihre Ablehnung des Entwurfs unterstreicht die Spannungen zwischen den Reformplänen und den Zusagen der Koalition. Die vorgeschlagenen Änderungen bergen das Risiko, die Komplexität für den Mittelstand zu erhöhen und die Flexibilität vieler Beschäftigter einzuschränken. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wie sich die EU-Vorgaben mit den praktischen Bedürfnissen der Wirtschaft in Einklang bringen lassen.






