24 May 2026, 14:29

Autor entgeht knapp Verurteilung wegen Beleidigung von Politikern auf Social Media

Beleidigungen gegen Politiker

Autor entgeht knapp Verurteilung wegen Beleidigung von Politikern auf Social Media

Ein deutscher Autor ist nur knapp einer Verurteilung entgangen, nachdem er zwei Politiker auf Social Media mit beleidigenden Schimpfwörtern bedacht hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellt. Obwohl zunächst ein Strafbefehl erlassen wurde, endete der Prozess letztlich mit einem Freispruch für den Autor.

Der Autor warnt nun, dass das Gesetz vor allem normale Bürger unverhältnismäßig hart trifft – viele von ihnen werden verurteilt, ohne jemals vor einem Richter zu stehen.

Die rechtlichen Probleme begannen vor vier Jahren, als der Autor den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Tweet als „rassistisches Arschloch“ bezeichnete. Der Beitrag blieb ein Jahr lang unbeachtet, bevor die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. Ein Gericht urteilte später, die Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“, woraufhin ein Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen verhängt wurde.

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In einem anderen Fall hatte der Autor die AfD-Politikerin Anna Leisten als „Nazi“ bezeichnet – obwohl Leisten sich zuvor mit Symbolen der weißen Vorherrschaft gezeigt hatte. Hier kam es zu keiner Anklage. Der Staat verfolgte jedoch die Beleidigung Amthors nach Paragraf 188 und begründete dies mit dem „öffentlichen Interesse“.

Letztlich endete der Prozess mit einem Freispruch für den Autor. Dennoch übt er scharfe Kritik am System: Mehr als die Hälfte aller deutschen Strafverfahren würden über Strafbefehle abgewickelt – oft ohne richterliche Prüfung. Wer solche Befehle nicht innerhalb von zwei Wochen anfechte, dem werde die Strafe rechtskräftig.

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hatte Paragraf 188 bereits zuvor scharf verurteilt. Der Autor fordert nun dessen Abschaffung oder Reform, da er befürchtet, dass das Gesetz vor allem gegen Menschen ohne rechtliche Mittel missbraucht wird.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die ungleiche Anwendung der deutschen Beleidigungspragraphen. Zwar entging der Autor einer Verurteilung, doch argumentiert er, dass viele andere ohne faire gerichtliche Prüfung bestraft werden. Das Urteil stellt Paragraf 188 erneut auf den Prüfstand – Kritiker zweifeln an seiner Vereinbarkeit mit dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Quelle