06 February 2026, 20:48

Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen 2025 – doch die Kritik wächst

Ein volles Walmart-Geschäft mit Einkaufstüten tragenden Kunden und Einkaufswagen, mit verschiedenen Ladeneinrichtungsgegenständen, Schildern und Deckenleuchten im Hintergrund.

Baden-Württemberg erlaubt automatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen 2025 – doch die Kritik wächst

Baden-Württemberg erlaubt vollautomatisierte Läden an Sonn- und Feiertagen 2025

Baden-Württemberg hat eine neue Verordnung eingeführt, die den Betrieb vollautomatisierter Einzelhandelsgeschäfte an Sonn- und Feiertagen 2025 gestattet. Die Regelung gilt für Läden mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmetern – vorausgesetzt, sie werden ohne Personal betrieben. Doch die Neuerung hat eine Debatte über die Auswirkungen auf traditionelle Ruhezeiten und Arbeitnehmerrechte ausgelöst.

Die seit 2024 geltende Verordnung ermöglicht es kleinen, automatisierten Geschäften, rund um die Uhr geöffnet zu bleiben – auch an Sonntagen und den meisten Feiertagen 2025. Ausgenommen bleiben jedoch zentrale religiöse Tage wie Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und der erste Weihnachtsfeiertag. Trotz der neuen Regelung haben laut verfügbaren öffentlichen Unterlagen bisher weder solche Läden eröffnet noch eine Genehmigung erhalten.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt die Änderung und setzt sich sogar für eine noch großzügigere Flächenbegrenzung bei automatisierten Geschäften 2025 ein. Man argumentiert, dies komme Verbrauchern zugute, da es die Einkaufsmöglichkeiten erleichtere. Demgegenüber lehnt das Bündnis für den freien Sonntag die Regelung scharf ab und wirft ihr vor, den verfassungsrechtlichen Schutz des Sonntags als Tag der Arbeitsruhe auszuhebeln.

Kritiker, darunter das Bündnis, warnen, dass die Verordnung die Grenze zwischen Ausnahmen und regulärer Praxis im Ladenschlussgesetz verwische. Unklare Definitionen – etwa die Frage, was unter "täglichen Grundbedarf" fällt – könnten demnach zu Missbrauch führen. Auch die Gewerkschaft ver.di hat Bedenken geäußert und befürchtet, dass große Handelsketten die neuen Regeln schnell ausnutzen könnten, um ihre Geschäfte auszuweiten.

Das Bündnis betont, es gebe keinen dringenden Bedarf für Sonntagsöffnungen, da dieselben Waren bereits rund um die Uhr an Wochentagen verfügbar seien. Zudem argumentiert man, dass ein 24-Stunden-Einkauf den besonderen Charakter des Sonntags aushöhle und ihn zu einem gewöhnlichen Werktag degradiere. Trotz der Verabschiedung der Regelung kündigte die Gruppe an, weiter dagegen zu kämpfen und nach einer Probephase eine rechtliche Überprüfung zu fordern.

Die neue Verordnung markiert einen Wandel im sonntäglichen Einzelhandel Baden-Württembergs. Während Befürworter darin einen Schritt zu mehr Verbraucherfreundlichkeit sehen, fürchten Gegner, sie könnte langjährige Arbeitnehmerschutzrechte und den traditionellen Charakter der Ruhezeiten untergraben. Die Diskussion wird voraussichtlich anhalten, sobald sich die Auswirkungen der Regelung in der Praxis zeigen.