11 February 2026, 02:42

Baden-Württemberg lockt Kommunen mit mehr Geld für Innenentwicklung bis April 2026

Eine Straße in einer Stadt in Hong Kong mit hohen Wohngebäuden, Bäumen, Pflanzen, einem Zaun, Schildern, Pfählen, Fahrzeugen und einem klaren blauen Himmel.

Baden-Württemberg lockt Kommunen mit mehr Geld für Innenentwicklung bis April 2026

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat die finanzielle Unterstützung für Kommunen erhöht, die innerstädtische Flächen effizienter nutzen wollen. Staatssekretärin Andrea Lindlohr kündigte verbesserte Konditionen für das Programm "Mehr Raum durch Innenentwicklung" an, das es Städten, Gemeinden und regionalen Körperschaften erleichtert, Projekte zur Revitalisierung bestehender Gebiete zu finanzieren. Anträge für die überarbeitete Förderung können nun von allen berechtigten Kommunen bis April 2026 eingereicht werden.

Nach den neuen Regelungen wurde die maximale Fördersumme für kommunale Flächenmanager von 120.000 auf 144.000 Euro erhöht. Der Landesanteil an den förderfähigen Kosten steigt zudem von 50 auf 60 Prozent. Mit diesen Anpassungen sollen mehr Vorhaben angestoßen werden, die brachliegende Grundstücke und Gebäude einer neuen Nutzung zuführen.

Das Programm setzt Schwerpunkte in mehreren Bereichen: Dazu gehören die Mobilisierung von Wohnraum, die Aufwertung alter Industrie- und Gewerbeflächen sowie die Förderung multifunktionaler Flächennutzung. Besonders berücksichtigt werden zudem die Begrünung städtischer Räume, die Entsiegelung von Flächen und die gestalterische Aufwertung von Freiräumen.

Seit dem Start der Initiative im Jahr 2009 wurden bereits rund 500 Projekte mit insgesamt etwa 14,8 Millionen Euro gefördert. Kommunen können ihre Anträge ab sofort einreichen; die Frist endet am 30. April 2026.

Die überarbeiteten Förderbedingungen bieten Kommunen stärkere Anreize, städtische Räume verantwortungsvoll zu entwickeln. Durch höhere Zuschüsse und erweiterte Förderkriterien könnten mehr Projekte brachliegende Flächen in Wohnraum, Grünanlagen oder gemischt genutzte Areale verwandeln. Der verlängerte Zeitrahmen gibt den Kommunen fast zwei Jahre Zeit, um Fördermittel zu beantragen.