Baden-Württemberg revolutioniert Schulwege mit neuer Sicherheitsverordnung
Wenzel WeinholdBaden-Württemberg revolutioniert Schulwege mit neuer Sicherheitsverordnung
Baden-Württemberg führt neue Verordnung für sichere Schulwege ein
Baden-Württemberg hat eine neue Verordnung erlassen, um Schulwege für Kinder sicherer zu gestalten. Die Regeln sollen Zu-Fuß-Gehen, Rollern und Radfahren fördern und gleichzeitig die Verkehrsgefahren in der Nähe von Schulen verringern. Kommunen können künftig leichter Schulstraßen und Schulzonen einrichten – ohne teure Gutachten.
Die Verordnung schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für die Einrichtung von Schulstraßen und -zonen. In diesen Bereichen wird der motorisierte Verkehr während der Bring- und Abholzeiten eingeschränkt oder ganz verboten, um gefährliche Situationen durch sogenannte "Elterntaxis" zu reduzieren. Schulen, Verkehrsbehörden und lokale Gremien müssen bei der Umsetzung eng zusammenarbeiten, etwa bei der richtigen Beschilderung.
Während Schulstraßen nur zu Beginn und Ende des Schultags zeitweise für den Verkehr gesperrt werden, gelten in Schulzonen dauerhafte Einschränkungen für Fahrzeuge. So entstehen sichere Räume für Kinder und Anwohner. Das Landesprogramm MOVERS unterstützt diese Maßnahmen, indem es aktive Mobilität auf dem Schulweg fördert.
Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird das Programm erweitert: Es gibt mehr Schulstraßen und ein Fahrradfähigkeitsabzeichen für Kinder. Ein neues MOVERS-Handbuch unter dem Titel "Sichtbare Schulwege" hilft Grundschulen dabei, sichere Wege zu planen. Die Neuerungen beseitigen bürokratische Hürden und machen es für Städte und Gemeinden einfacher und kostengünstiger, die Maßnahmen umzusetzen.
Die aktualisierten Regeln geben den Kommunen ein unkompliziertes Instrument an die Hand, um die Sicherheit rund um Schulen zu verbessern. Durch weniger Verkehr und mehr aktive Mobilität können Kinder selbstständiger und gesünder zur Schule kommen. Die ersten Änderungen treten im Schuljahr 2025/2026 in Kraft.






