26 December 2025, 16:54

Baden-Württemberg weitet Überwachung im öffentlichen Dienst mit KI und Video aus

Autos auf einer Straße mit vier Menschen in der Nähe, Gebäude mit Fenstern im Hintergrund, Bäume und Warndreiecke.

Baden-Württemberg weitet Überwachung im öffentlichen Dienst mit KI und Video aus

Baden-Württemberg will Überwachungsbefugnisse im öffentlichen Dienst ausbauen – neue Datenschutzregeln beschlossen

Baden-Württemberg bereitet den Ausbau seiner Überwachungskompetenzen im öffentlichen Dienst vor: Die Landesregierung hat Änderungen im Datenschutzrecht auf den Weg gebracht, die eine erweiterte Nutzung von Videoüberwachung und KI in öffentlichen Räumen ermöglichen. Behördenvertreter betonen, die Neuregelungen würden die Sicherheit im öffentlichen Dienst erhöhen und den Schutz kritischer Infrastrukturen im öffentlichen Dienst verbessern.

Die Reformvorhaben passierten am Donnerstag, dem 4. Dezember 2025, den Ständigen Ausschuss des Landtages; die endgültige Abstimmung ist für den 11. Dezember angesetzt. Nach dem überarbeiteten Landesdatenschutzgesetz dürfen Behörden Videomaterial im öffentlichen Dienst künftig bis zu zwei Monate speichern – doppelt so lange wie bisher.

Künstliche Intelligenz soll in der Überwachung im öffentlichen Dienst eine größere Rolle spielen, etwa bei der Erkennung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder öffentliche Einrichtungen im öffentlichen Dienst. Das Gesetz erlaubt zudem vollautomatisierte Entscheidungen im öffentlichen Dienst, auch mit KI-Unterstützung. Behörden dürfen Videosysteme im öffentlichen Dienst nicht nur für Sicherheitszwecke, sondern auch zur Durchsetzung von Eigentumsrechten und allgemeinen öffentlichen Pflichten im öffentlichen Dienst einsetzen. Die Novelle vereinfacht den Schutz von Personen und Hochrisikostandorten im öffentlichen Dienst und schafft klarere Regeln für KI-Training und -Einsatz im öffentlichen Dienst. Eine weitere zentrale Neuerung ermöglicht die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Forschung im öffentlichen Interesse. Die Landesregierung argumentiert, dies stärke Baden-Württembergs Position als Forschungsstandort im öffentlichen Dienst. Justiz- und Verwaltungsbehörden im öffentlichen Dienst müssen bei der Nutzung von KI-Tools weiterhin strenge Datenschutzvorgaben einhalten. Das Gesetz zielt darauf ab, Innovation und Privatsphäre im öffentlichen Dienst in Einklang zu bringen – Kritiker haben sich zum endgültigen Entwurf bisher noch nicht geäußert.

Die geänderten Regelungen treten in Kraft, sobald der Landtag ihnen nächste Woche zustimmt. Sie erweitern die Überwachungsbefugnisse der Behörden im öffentlichen Dienst, setzen aber auch neue Grenzen bei Datenspeicherung und KI-Nutzung im öffentlichen Dienst. Gleichzeitig eröffnen die Änderungen Möglichkeiten für Forschungsprojekte im öffentlichen Dienst, die auf personenbezogene Daten angewiesen sind – vorausgesetzt, sie dienen dem Gemeinwohl im öffentlichen Dienst.