Baden-Württembergs Winzer erhalten neue Fördermillionen für nachhaltigen Weinbau ab 2027
Antonio SchleichBaden-Württembergs Winzer erhalten neue Fördermillionen für nachhaltigen Weinbau ab 2027
Weinbauer in Baden-Württemberg erhalten neue Förderung für mehr Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit
Ab 2027 profitieren Winzer im Land von einem neuen Förderprogramm, das auf mehr Nachhaltigkeit und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Branche abzielt. Mit der Initiative sollen Bodenregeneration und Artenvielfalt gefördert werden – durch Prämien für Betriebe, die vorübergehend gerodete Weinbergflächen brachlegen. Die Maßnahme ist Teil der umfassenderen Reformen im Rahmen der GAP-Förderperiode 2023–2027 und soll den Weinbau im Land modernisieren.
Das Programm "Brachrotation im Weinbau" (E16) sieht eine Förderung von 2.500 Euro pro Hektar vor. Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einsaat der freigeräumten Flächen mit einer vorgeschriebenen Blühmischung (M3+) in einer Dichte von 10 bis 12 Kilogramm pro Hektar. Jeder Betrieb kann bis zu drei Hektar Brachfläche beantragen, sofern diese ursprünglich über Weinbaurechte verfügten.
Die Antragstellung erfolgt über das FIONA-System mit einer Frist bis zum 15. Mai 2027. Gefördert werden nur Flächen, die aus der Produktion genommen werden; zudem müssen die Winzer die brachliegenden Bereiche bis 31. Mai des Antragsjahres melden. Es gelten die üblichen FAKT-II-Regelungen, darunter der Status als aktiver Landwirt, eine Mindestflächengröße von 0,01 Hektar sowie ein Mindestförderanspruch von 250 Euro pro Betrieb.
Ziel der Maßnahme sind rund 11.600 Hektar Weinberge, die laut Daten des Deutschen Weininstituts und der Landesbehörden 2022 offiziell für den Weinbau zugelassen waren. Durch die Förderung temporärer Brachphasen sollen Bodenqualität und Lebensräume für Wildtiere verbessert werden, ohne die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe zu gefährden.
Der Start des Programms 2027 markiert einen wichtigen Schritt in der Weinbaustrategie Baden-Württembergs, die ökologische Ziele mit finanzieller Unterstützung verbindet. Betriebe, die das Brachrotationssystem einführen, erhalten nicht nur Fördergelder, sondern leisten auch einen Beitrag zur langfristigen Verbesserung von Böden und Biodiversität. Die klaren Fristen für Anträge und Meldungen sollen eine zügige Teilnahme der berechtigten Winzer sicherstellen.






