23 December 2025, 20:41

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Eine Flasche und eine Speisekarte auf einem Tisch.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Apotheken in Baden-Württemberg müssen ab 2026 neue Abrechnungsregeln beachten

Ab Januar 2026 gelten für Apotheken in Baden-Württemberg geänderte Abrechnungsvorschriften. Der aktualisierte Arzneiversorgungsvertrag (AVV) schafft die direkte Abrechnung von E-Rezepten mit der AOK-Gesundheitskasse ab und beendet die Einreichung von Papierbelegen über Abrechnungsstellen. Diese Anpassungen folgen dem Beschluss der AOK, nach dem 30. September 2023 keine Vorauszahlungen mehr an große Abrechnungszentren zu leisten.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Apotheken in der Region zwischen zwei Optionen wählen: Sie können Rechnungen selbst stellen oder eine einzige Datenverarbeitungsstelle für sämtliche Abrechnungen nutzen. Wird eine Abrechnungsstelle gewählt, müssen sämtliche Rechnungen eines Monats ausschließlich über diese abgewickelt werden. Die AVV-Novelle schreibt diesen Wechsel vor und sorgt dafür, dass alle Transaktionen über einen einzigen Kanal laufen.

Ab August 2026 wird die Flexibilität weiter eingeschränkt. Apotheken dürfen dann pro Abrechnungsmonat höchstens drei Direktrechnungen an die AOK übermitteln. Der verbleibende Betrag muss jedoch spätestens am zehnten Kalendertag nach Erhalt der Rechnung durch den Versicherer ausgeglichen werden. Auch die Vorauszahlungen ändern sich: Krankenkassen müssen künftig 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsbetrags der letzten drei Monate bis zum dritten Tag eines jeden Monats an die Abrechnungsstelle überweisen. Apotheken mit einem monatlichen Bruttoabrechnungsvolumen von mindestens 500.000 Euro können Vorauszahlungen weiterhin direkt beim Versicherer beantragen. Da Abrechnungsstellen die Vorauszahlungen der Kassen früher erhalten, könnten sie ihren Partnern jedoch auch frühere Auszahlungen anbieten.

Die neuen Regelungen standardisieren die Abrechnungsprozesse, lassen aber begrenzte Direktabrechnungsmöglichkeiten zu. Bis 2026 müssen sich Apotheken auf die Ein-Kanal-Pflicht einstellen – mit strengen Fristen für Zahlungen und Vorauszahlungen. Ziel der Änderungen ist eine effizientere Abwicklung, doch die bisherige Flexibilität bei der Abrechnung wird dadurch reduziert.