Bayern fordert 95.000 Euro von Corona-Testzentrum wegen ungültiger Speicheltests zurück
Nadeschda HolzapfelBayern fordert 95.000 Euro von Corona-Testzentrum wegen ungültiger Speicheltests zurück
Ein Corona-Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Die im Dezember 2021 eingerichtete Einrichtung setzte auf Schnelltests, die den behördlichen Anforderungen nicht entsprachen. Ein Gericht bestätigte kürzlich die Entscheidung, die vollen Mittel zurückzufordern.
Das Zentrum nahm seinen Betrieb im Auftrag des Landratsamts Dachau auf. Von Anfang an wurde dort vor allem ein Speicheltest (AT088/21) verwendet, der sich später als nicht zugelassen herausstellte. Die Tests mit diesen Kits wurden bis Mitte 2022 fortgeführt.
Im März 2022 erhielt das Zentrum eine Kostenerstattung in Höhe von 95.000 Euro für seine Leistungen. Gut ein Jahr später, im August 2023, widerrief die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KV) den Bewilligungsbescheid. Die Behörden forderten die vollständige Rückzahlung und begründeten dies mit der Verwendung ungültiger Testsets.
Der Betreiber klagte gegen die Entscheidung und argumentierte, man habe nicht gewusst, dass die Tests keine Zulassung besaßen. Doch das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab. Die Richter urteilten, dass allein der Einsatz nicht zugelassener Tests die Leistung als unrechtmäßig einstufe. Zudem bestätigten sie, dass die Streichung der Zahlungen auf null Euro und die Rückforderung des vollen Betrags rechtens sei.
Zuvor war das Testzentrum bereits wegen Unregelmäßigkeiten auffällig geworden und zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen aufgefordert worden. Dennoch sah das Gericht keine Gründe, den Rückforderungsbescheid aufzuheben.
Mit dem Urteil muss das Testzentrum die gesamten 95.000 Euro zurückerstatten. Die Entscheidung unterstreicht, dass nur zugelassene Tests für eine öffentliche Förderung infrage kommen. Bisher wurden keine weiteren Rechtsmittel angekündigt.






