Beamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Nadeschda HolzapfelBeamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und ungerecht
Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Änderungen am Entwurf für die Besoldungsreform
Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat weitreichende Nachbesserungen am Regierungsentwurf für die geplante Besoldungsreform angemahnt. Zwar begrüßt die Organisation Teile des Vorhabens, warnt jedoch, dass zentrale Regelungen – insbesondere für Beamte der höheren Besoldungsgruppen – verfassungswidrig und ungerecht seien.
Kritik übt der Verband vor allem an den Gehaltsunterschieden, der Berücksichtigung fiktiver Partnereinkommen sowie ungleichen Erhöhungen zwischen den Besoldungsstufen. Positiv bewertet der DBB den Vorschlag, die Einstiegsgehälter im Bundesdienst anzuheben. Künftig sollen Neueinstellungen statt in die erste direkt in die zweite Gehaltsstufe eingruppiert werden. Damit solle der öffentliche Dienst für Berufsanfänger attraktiver werden.
Scharf abgelehnt wird hingegen die Behandlung der Beamten der B-Besoldungsordnung im Reformentwurf. Zwar werden die bestehenden Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes auf Spitzenbeamte ausgeweitet, doch fallen die vorgesehenen Erhöhungen für sie geringer aus als für Beschäftigte der A-Besoldung. Der DBB wirft der Regierung vor, damit das Leistungsprinzip zu missachten.
Besonders umstritten ist die geplante 1,6-Prozent-Lücke zwischen den Besoldungsgruppen B3 und B4. Der Verband bezeichnet diese Differenz als „mit verfassungsrechtlichen Maßstäben unvereinbar“ und fordert eine Überprüfung der Einkommensabstände innerhalb der B-Skala. Eine eigene Analyse zeige, dass die aktuellen Werte die gesetzlichen Anforderungen an angemessene Gehaltsabstufungen nicht erfüllten.
Zudem gibt der Entwurf das „Alleinverdienerprinzip“ auf und unterstellt bei der Gehaltsberechnung ein fiktives Partnereinkommen von rund 20.000 Euro jährlich. Der DBB kritisiert dies als „außerhalb des Einflussbereichs des Beamten liegend“ und spricht von einer „fiskalisch motivierten Kürzung des Vergütungsanspruchs“. Das Bundesinnenministerium hat sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert.
Die Einwände des DBB spiegeln die Spannungen um Gerechtigkeit und Rechtmäßigkeit der Reform wider. Sollten die strittigen Punkte – insbesondere die 1,6-Prozent-Differenz zwischen B3 und B4 sowie die fiktiven Partnereinkommen – unverändert bleiben, drohen weitere rechtliche Auseinandersetzungen. Der Verband besteht darauf, dass diese Probleme vor der Verabschiedung des Gesetzes gelöst werden müssen.






