BGH bestätigt Schiedsspruch: Chinesischer Lieferant muss für Valsartan-Skandal zahlen
Wenzel WeinholdBGH bestätigt Schiedsspruch: Chinesischer Lieferant muss für Valsartan-Skandal zahlen
Ein langjähriger Rechtsstreit um verunreinigte Blutdruckmedikamente hat seine letzte Instanz erreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schiedsspruch bestätigt, der einen chinesischen Lieferanten verpflichtet, die Pharmaunternehmen Hexal und Sandoz zu entschädigen. Der Fall geht auf den Valsartan-Skandal von 2018 zurück, bei dem Chargen wegen krebsauslösender Verunreinigungen zurückgerufen werden mussten.
Die Affäre begann im Juni 2018, als in Valsartan-haltigen Medikamenten NDMA nachgewiesen wurde – ein wahrscheinlicher Krebserreger. Hexal und Sandoz gehörten zu den Unternehmen, die gezwungen waren, 2.308 Chargen in 23 Ländern zurückzurufen. Im April 2020 reichte Sandoz Klage gegen seinen chinesischen Lieferanten ein und forderte über 8,6 Millionen Dollar für entstandene Schäden sowie 12,2 Millionen Dollar für mögliche künftige Haftungsansprüche.
Der Lieferant bestritt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts und argumentierte, Schiedsklauseln würden nicht für einzelne Bestellungen gelten. Der BGH urteilte jedoch, dass diese Bestellungen weiterhin dem Rahmenliefervertrag unterlägen – selbst ohne explizite Bezugnahme. Das Gericht wies zudem Vorwürfe ungleicher Verhandlungsmacht zurück und stellte fest, dass die Interessen der Tochtergesellschaften während der Verhandlungen angemessen vertreten worden seien.
Der Schiedsspruch ist nun rechtskräftig und macht den Lieferanten haftbar. Hexal und Sandoz erhalten Zahlungen zur Deckung der Rückrufkosten sowie möglicher künftiger Forderungen. Das Urteil bringt einen Fall zum Abschluss, der Schwachstellen in der Überwachung pharmazeutischer Lieferketten offenlegte.






