BGH entscheidet über Schufa-Transparenz bei Bonitätsbewertungen
Nadeschda HolzapfelBGH entscheidet über Schufa-Transparenz bei Bonitätsbewertungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung in einem Datenschutzverfahren. Das Gericht muss klären, ob die aktuellen Auskünfte der Schufa über ihr Bonitätsbewertungssystem den Transparenzvorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) genügen. Fünf Privatpersonen haben gegen die Praxis des Unternehmens geklagt und argumentieren, die Erläuterungen seien unzureichend.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, wie detailliert die Schufa Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Bonitätsbewertungen informieren muss. Die Kläger fordern klarere Einblicke in die Logik hinter der Berechnung der Score-Werte. Die Schufa hingegen betont, dass ihre bisherigen Angaben bereits den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Das System nutzt zwölf definierte Kriterien, und das Unternehmen behauptet, es erfülle bereits jetzt künftige rechtliche Standards. Laut Schufa werden alle Faktoren und deren Gewichtung offengelegt – ein Transparenzniveau, das andere Auskunfteien möglicherweise nur schwer erreichen können.
Ein neues rechtliches Rahmenwerk für „materielle Scoring“-Systeme tritt im November 2026 in Kraft. Die Schufa plant, ihr aktualisiertes Modell bis Ende 2028 vollständig umzusetzen und damit eine ältere, komplexere Version abzulösen.
Die Entscheidung des BGH könnte die Transparenzpflichten bei automatisierten Entscheidungsverfahren nach der DSGVO maßgeblich prägen. Zudem könnte sie Auswirkungen darauf haben, wie datenbasierte Bewertungen in der gesamten Branche durchgeführt werden. Das Urteil wird zeigen, was Verbraucher künftig von Auskunfteien erwarten dürfen.






