11 January 2026, 12:32

BGH stärkt Versicherern das Recht auf Pandemie-Ausschlüsse in Reiseverträgen

Eine Gruppe von Menschen sitzt an einem Tisch mit Papieren und Gläsern, im Hintergrund sind eine Klimaanlage, eine Anschlagtafel und Karten an der Wand zu sehen.

Ausschluss von 'Schäden durch Pandemien' in der Reiseversicherung ist zulässig - BGH stärkt Versicherern das Recht auf Pandemie-Ausschlüsse in Reiseverträgen

Bundesgerichtshof bestätigt Recht von Versicherern auf Pandemie-Ausschlüsse

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht einer Versicherung bestätigt, Ansprüche im Zusammenhang mit Pandemien abzulehnen. Im Mittelpunkt des Urteils stand ein Rechtsstreit mit der Union Reiseversicherung, einer Tochter der Versicherungskammer Bayern, und deren Reiseversicherungspolice. Die Richter bestätigten, dass die Ausschlussklausel des Unternehmens für Verbraucher hinreichend verständlich formuliert war.

Der Fall drehte sich um eine Reiseversicherung, die explizit Schäden im Zusammenhang mit Pandemien von der Deckung ausschloss. Die Police definierte eine Pandemie als "die grenzüberschreitende und kontinentale Ausbreitung einer Infektionskrankheit". Verbraucherschützer hatten dies angefochten und argumentiert, die Formulierung sei zu unklar und lasse zu viel Spielraum für Auslegungen.

Das Gericht sah dies anders. Es urteilte, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Bedeutung der Klausel angemessen verstehen könne. Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass Reisende die Versicherungsbedingungen prüfen könnten, um zu erkennen, welche Risiken abgedeckt sind – und welche nicht. In der Begründung führte das Gericht weiter aus, dass lokale Ausbrüche nicht unter die Definition einer Pandemie in der Police fallen würden. Diese Unterscheidung unterstrich die Auffassung, dass der Ausschluss sowohl logisch als auch transparent sei.

Die Entscheidung bestätigt, dass die Union Reiseversicherung pandemiebezogene Ansprüche rechtmäßig ausschließen darf – vorausgesetzt, die Bedingungen sind klar formuliert. Reisende müssen nun ihre Policen noch genauer prüfen, um zu verstehen, welche Risiken nicht abgedeckt sind. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall dafür, wie ähnliche Klauseln in künftigen Streitfällen ausgelegt werden könnten.