10 January 2026, 20:36

BGH-Urteil ändert Spielregeln: Wie die Schufa künftig mit Schulddaten umgeht

Ein Blatt Papier mit Schrift darauf.

BGH verhandelt Fall zu Schufa-Speicherung von beglichenen Forderungen - BGH-Urteil ändert Spielregeln: Wie die Schufa künftig mit Schulddaten umgeht

Ein langjähriger Rechtsstreit über die Handhabung von Schulddaten durch die Schufa hat eine neue Phase erreicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verkündete am 18. Dezember 2025 sein Urteil und präzisierte damit die Regeln zur Speicherung von Daten über beglichene Schulden. Der Fall begann, nachdem ein Kläger die Praktiken der Auskunftei unter Berufung auf die DSGVO angefochten hatte.

Ausgelöst wurde der Streit, als der Kläger feststellte, dass seine Schufa-Bonität ihn als "hochriskant" für Zahlungsausfälle einstufte. Er argumentierte, die Schufa habe zu Unrecht Daten über eine bereits beglichene Schuld gespeichert. Das Oberlandesgericht Köln gab ihm zunächst recht und verurteilte die Schufa zur Zahlung von 1.040 Euro Schadensersatz, da sie durch die Vorhaltung veralteter Daten gegen die DSGVO verstoßen habe.

Die Schufa legte daraufhin Revision beim BGH ein, um eine endgültige Klärung herbeizuführen. In seinem Urteil vom 18. Dezember 2025 bestätigte der BGH zwar, dass die Schufa Daten über Zahlungsstörungen bis zu drei Jahre speichern darf – selbst nach Begleichung der Schulden. Gleichzeitig entschied das Gericht jedoch, dass eine starre Anwendung dieser Frist in jedem Einzelfall rechtswidrig sei. Stattdessen müsse jede Situation individuell geprüft werden, wobei die Interessen beider Seiten abgewogen werden müssten. Folglich verwies der BGH den Fall zur erneuten Prüfung unter diesen neuen Vorgaben an das Kölner Gericht zurück.

Das Urteil setzt klarere Grenzen für den Umgang der Schufa mit Schulddaten. Zwar darf die Auskunftei die Informationen weiterhin bis zu drei Jahre vorhalten, muss jeden Fall nun aber einzeln begründen. Der Schadensersatzanspruch des Klägers wird nun unter den aktualisierten Kriterien des BGH neu bewertet.