30 March 2026, 18:26

BGH-Urteil: Baukostenzuschläge für Batteriespeicher sind rechtmäßig

Plakat, das eine 2023er Steuergutschrift von bis zu 30% der Kosten für die Installation von Dachsolaranlagen bewirbt, mit Bäumen und einem Gebäude mit Solarmodulen im Hintergrund.

BGH-Urteil: Baukostenzuschläge für Batteriespeicher sind rechtmäßig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Baukostenzuschläge für Batteriespeichersysteme rechtmäßig sind. Das Urteil fällt nach einem Rechtsstreit zwischen Kyon Energy und einem lokalen Netzbetreiber. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob solche Gebühren bei der Anbindung großer Batterieprojekte an das Stromnetz zulässig sind.

Im Mai 2021 beantragte Kyon Energy einen Netzanschluss für ein Batteriespeichersystem mit einer Leistung von 1.725 Kilowatt und einer Kapazität von 3.450 Kilowattstunden. Der Netzbetreiber verlangte einen Baukostenzuschlag, der sich an der maximalen Leistungsabgabe des Systems orientierte. Kyon Energy wehrte sich gegen die Gebühr, da sie diese für ungerechtfertigt hielt, und bat die Bundesnetzagentur um Einschreiten.

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab Kyon Energy zunächst recht und erklärte den Zuschlag für diskriminierend. Der BGH hob dieses Urteil jedoch später auf. Er begründete, dass die Gleichbehandlung von Batteriespeichersystemen mit anderen Energieverbrauchern gerechtfertigt sei. Zudem betonte das Gericht, dass Netzanschlüsse am tatsächlichen Leistungsbedarf der Antragsteller auszurichten seien.

Seit 2021 hat Kyon Energy zwölf Großprojekte für Batteriespeicher in Deutschland vorangetrieben oder abgeschlossen. Die meisten davon befinden sich in Nordrhein-Westfalen (fünf Projekte), Baden-Württemberg (vier Projekte) und Hessen (drei Projekte). Mit dem Urteil des BGH ist nun klargestellt, dass Netzbetreiber diese Gebühren ohne regulatorischen Eingriff weiter erheben dürfen.

Die Entscheidung des BGH bestätigt, dass Batteriespeichersysteme – wie andere Netznutzer auch – die anfallenden Baukosten tragen müssen. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für Netzbetreiber und Speicherentwickler. Die Revision von Kyon Energy wurde abgewiesen, womit der Streit um die Zulässigkeit des Zuschlags endgültig beendet ist.

Quelle