29 January 2026, 04:34

BGH-Urteil: Darf ein Makler wegen Diskriminierung durch Vornamen haften?

Ein Schwarz-Weiß-Fußbodenplan eines Mehrraumhauses, das als das älteste Deutschlands gilt, mit Textangaben zur Raumzahl und -größe.

BGH entscheidet über die Haftung von Immobilienmaklern bei Diskriminierung bei der Wohnungsuche - BGH-Urteil: Darf ein Makler wegen Diskriminierung durch Vornamen haften?

Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag über Diskriminierung im Wohnungsmarkt

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am Donnerstag um 8:45 Uhr sein Urteil in einem Verfahren wegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt verkünden. Die Richter müssen klären, ob ein Immobilienmakler haftbar gemacht werden kann, weil er eine Mieterin aufgrund ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt hat. Im Mittelpunkt steht eine Frau aus Hessen, die bei der Wohnungssuche unter ihrem echten Vornamen deutlich schlechtere Chancen hatte als unter einem deutsch klingenden Pseudonym.

Die Klägerin, Humaira Waseem, hat pakistanische Wurzeln und lebt in Hessen. Als sie sich mit ihrem richtigen Vornamen um Wohnungsbesichtigungen bewarb, erhielt sie wiederholt Absagen. Nutzte sie jedoch einen deutschen Vornamen, wurden ihr Termine angeboten. Das Landgericht Darmstadt hatte bereits entschieden, dass es sich dabei um eine klare Diskriminierung handelte.

In der BGH-Verhandlung im Dezember war unbestritten, dass eine Benachteiligung stattgefunden hatte. Stattdessen ging es um die Frage, wer dafür zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Identität des Vermieters bleibt unbekannt, sodass das Gericht nun prüfen muss, ob der Makler gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird nun entscheiden, ob der Immobilienmakler nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haften muss. Das unter dem Aktenzeichen I ZR 129/25 geführte Verfahren gilt als wichtiger Präzedenzfall für die Verantwortung von Maklern bei diskriminierenden Praktiken auf dem Wohnungsmarkt.

Mit dem Urteil wird geklärt, ob Immobilienmakler rechtlich für diskriminierendes Verhalten bei der Wohnungssuche belangt werden können. Falls der BGH zuungunsten des Maklers entscheidet, könnte dies wegweisend für künftige Fälle von Benachteiligung bei der Wohnungsvergabe sein. Die Urteilsverkündung wird für Donnerstagmorgen erwartet.