22 January 2026, 20:36

Briefwahl in Villingen-Schwenningen: So beantragen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig

Ein altes Frankreich-Karte mit farbigen Regionen, Provinzen, Hauptstädten und Text zur französischen Wahl 1877.

Briefwahl in Villingen-Schwenningen: So beantragen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig

Wählerinnen und Wähler in Villingen-Schwenningen können ab sofort Briefwahlunterlagen für die Wahl am 8. März beantragen. Wer nicht persönlich wählen gehen kann, hat bis zum 6. März Zeit, die notwendigen Dokumente anzufordern. Zur Erleichterung stehen mehrere Antragswege zur Verfügung.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist persönlich in den örtlichen Dienststellen möglich, darunter das Rathaus Villingen und das Bürgerbüro Schwenningen. Alternativ können Wähler den Antrag auch online, per Post, E-Mail oder Fax stellen. Für Rückfragen steht das Wahlamt unter der Telefonnummer +49 7721 82-2039 oder per E-Mail zur Verfügung.

Stichtag für alle Anträge ist der 6. März, 15:00 Uhr. Aufgrund der Postlaufzeiten werden die Wahlunterlagen nach dem 3. März, 12:00 Uhr, nicht mehr verschickt. Die Dokumente können jedoch bis zum endgültigen Termin persönlich abgeholt werden.

Jedes Briefwahlpaket enthält einen Stimmzettel, eine kombinierte Wahlbenachrichtigung mit Rückumschlag, einen Wahlumschlag sowie eine verständliche Anleitung. In Ausnahmefällen – etwa bei plötzlicher Erkrankung mit ärztlichem Attest – können Wähler, die bereits Briefwahl beantragt haben, ihren Antrag bis zum Wahltag, dem 8. März, bis 15:00 Uhr stornieren oder stattdessen persönlich wählen.

Das Verfahren bietet Flexibilität für alle, die am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können. Bei unvorhergesehenen Umständen sind Nachweise, etwa ein ärztliches Zeugnis, erforderlich. Sämtliche Anträge und Abgaben müssen die genannten Fristen einhalten.