14 January 2026, 12:30

Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regeln: Ärzteschaft feiert Sieg für Berufsfreiheit

Ein altes Buch mit dem Titel "Z.D. Nürnberg, Deutschland, 1791" mit einem Stempel, der die erste Auflage anzeigt, das handgeschriebene Text auf seinen Seiten enthält.

Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regelungen - Bundesverfassungsgericht kippt Triage-Regeln: Ärzteschaft feiert Sieg für Berufsfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig erklärt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte die Vorschriften am 4. November 2025 für nichtig. Die Entscheidung folgt auf eine Klage von Ärztinnen und Ärzten, die geltend machten, die Regelungen verletzten ihre Berufsfreiheit.

Das Gericht urteilte, dass die Einschränkungen der beruflichen Autonomie verfassungswidrig seien. Es stellte fest, dass der Bund keine ausreichende Gesetzgebungskompetenz besitze, um solche Maßnahmen vorzuschreiben. Die Ärzteschaft hatte argumentiert, die Bestimmungen beeinträchtigten ihre Fähigkeit, eigenständige medizinische Entscheidungen zu treffen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob der Staat in Gesundheitskrisen Triage-Richtlinien verbindlich vorschreiben darf. Die Richter gaben den Medizinerinnen und Medizinern recht und bestätigten, dass deren Berufsfreiheit geschützt werden müsse. Mit dem Urteil ist es der Regierung nun verwehrt, diese konkreten Regelungen durchzusetzen.

Die Entscheidung entzieht den Triage-Vorgaben im Infektionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage. Ärztinnen und Ärzte unterliegen bei lebenswichtigen Behandlungsentscheidungen künftig nicht mehr denselben Beschränkungen. Die Bundesregierung muss nun überdenken, wie sie in zukünftigen Notlagen mit ähnlichen Maßnahmen umgeht.