Bundesverfassungsgericht kippt umstrittene Triage-Regeln – Ärzte atmen auf
Antonio SchleichBundesverfassungsgericht entscheidet über Triage-Verordnung - Bundesverfassungsgericht kippt umstrittene Triage-Regeln – Ärzte atmen auf
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Triage-Regeln überprüft, die während der Pandemie eingeführt wurden. Vierzehn Notfall- und Intensivmediziner hatten die Vorschriften angefochten und argumentiert, diese würden unmögliche ethische Dilemmata schaffen. Das am 25. November 2021 verkündete Urteil wurde von Richter Thomas Müller vom Zweiten Senat in Karlsruhe maßgeblich mitgestaltet.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Richtlinien, die festlegen, wie Ärzte Patienten priorisieren müssen, wenn Ressourcen knapp sind. Diese Regeln legen unter anderem fest, wer über lebenswichtige Entscheidungen entscheidet und wie diese dokumentiert werden müssen. Kritiker, darunter die 14 klagenden Mediziner, warfen den Vorschriften vor, sie seien widersprüchlich und belasteten das medizinische Personal unzumutbar.
Ein zentraler Streitpunkt war das Verbot der nachträglichen Triage. Laut den Regeln darf eine einmal begonnene Behandlung nicht abgebrochen werden – selbst wenn später ein Patient mit besseren Überlebenschancen eintrifft. Die Ärzte argumentierten, diese Einschränkung binde ihnen die Hände und führe zu vermeidbaren Todesfällen. Das Gericht urteilte unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2259/20 und setzte sich mit diesen Bedenken auseinander. Richter Müller, der als Berichterstatter fungierte, spielte eine Schlüsselrolle bei der Ausgestaltung des endgültigen Urteils, das prüfte, ob das bestehende Regelwerk gegen verfassungsmäßige Rechte verstößt.
Das Urteil klärt die rechtlichen Grenzen der Triage in Deutschland. Es folgt auf monatelange Debatten darüber, ob das aktuelle System Ärzte in ausweglose Situationen drängt. Die Entscheidung wird nun maßgeblich beeinflussen, wie Krankenhäuser künftig mit extremen Engpässen in Krisenzeiten umgehen.