Bundesverfassungsgericht zieht klare Grenzen für friedliche Sitzblockaden
Nadeschda HolzapfelBundesverfassungsgericht zieht klare Grenzen für friedliche Sitzblockaden
Bundesverfassungsgericht erlaubt Kriminalisierung friedlicher Sitzblockaden
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass friedliche Sitzblockaden nach geltendem Recht strafbar sein können. Der Beschluss erfolgte nach einer Klage eines Physiotherapeuten, der 2015 in Freiburg eine Geldstrafe für die Störung einer rechtsextremen Demonstration erhalten hatte. Das Gericht betonte, dass zwar das Recht auf Protest bestehe, dieser jedoch andere Versammlungen nicht ernsthaft beeinträchtigen dürfe.
Im Mittelpunkt des Falls stand ein Vorfall aus dem Jahr 2015, bei dem sich der Physiotherapeut einer Blockade gegen einen rechtsextremen Aufmarsch angeschlossen hatte. Er argumentierte, sein friedlicher Protest falle unter die Versammlungsfreiheit. Das Gericht bestätigte jedoch die Strafe und verwies darauf, dass Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes nur "erhebliche Störungen" einer anderen Versammlung unter Strafe stelle.
In der Begründung (Aktenzeichen: 1 BvR 2428/20) stellte das Gericht klar, dass das Gesetz nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Die Richter betonten, dass Demonstranten weiterhin zahlreiche legale Möglichkeiten hätten, ihren Widerstand auszudrücken. Gleichzeitig müsse das Recht auf freie Meinungsäußerung mit dem Schutz anderer Versammlungen vor erheblichen Beeinträchtigungen abgewogen werden. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der das antifaschistische Bündnis widersetzen, darunter die Gruppe widersetzen.com, weiterhin Massenaktionen zivilen Ungehorsams gegen rechtsextreme Veranstaltungen organisiert. Seit Anfang 2024 hat das Netzwerk Blockaden gegen AfD-Kundgebungen und andere rechtsextreme Aktivitäten durchgeführt. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Grenzen solcher Protestformen.
Die Richter ließen die bestehenden Gesetze unverändert, bestätigten jedoch deren Verfassungsmäßigkeit. Protestierende können weiterhin legal demonstrieren, doch bei schweren Störungen drohen Konsequenzen. Die Entscheidung setzt klare Grenzen für Taktiken des zivilen Ungehorsams wie Sitzblockaden, wenn sie andere Versammlungen behindern.