18 June 2026, 02:15

Einigung bei FLAF: Arbeitgeberbeiträge sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bundesregierung und Länder einig: 'Weg zur Senkung der Lohnkosten ist klar'

Einigung bei FLAF: Arbeitgeberbeiträge sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Bund und Länder haben sich auf eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um einen Prozentpunkt ab 2028 geeinigt. Die Vereinbarung beendet einen langjährigen Streit über die Finanzierung der Entlastung – beide Seiten bestätigten, dass die entstehende Deckungslücke nun geschlossen wird.

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Ursprünglich hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Dieser Plan stieß jedoch auf massiven Widerstand, da die Länder die Verantwortung für die Entlastung beim Bund sahen und eine Kompensation für ihre Mindereinnahmen forderten.

In zähen Verhandlungen einigte man sich schließlich auf einen Kompromiss: Die Länder werden ein Drittel der jährlich entstehenden Finanzierungslücke von 200 Millionen Euro übernehmen. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bestätigte, dass die Gesamtlücke von 600 Millionen Euro auf dieser Grundlage gedeckt sei. Zudem fließen Mittel aus der EU-Aufbaufazilität (Resilience and Recovery Facility) in die Finanzierung ein – eine Lösung, für die sich die Länder starkgemacht hatten.

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte später, dass Länder und Gemeinden sich die Kosten für den FLAF teilen werden. Anton Mattle, Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt. Die finanzielle Beteiligung der Länder ist auf das Jahr 2028 befristet und wird im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen ab 2029 überprüft.

Die Einigung sichert die geplante Senkung der Arbeitgeberbeiträge zum FLAF um einen Prozentpunkt ab 2028. Die Länder tragen einen Teil der Kosten, während der Rest durch Bundesmittel und EU-Fördergelder gedeckt wird. Die genauen Modalitäten der Regelung werden in weiteren Verhandlungen finalisiert.

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