Emmendingens erstes Schutzhaus für Frauen und Kinder gegen häusliche Gewalt eröffnet
Antonio SchleichEmmendingens erstes Schutzhaus für Frauen und Kinder gegen häusliche Gewalt eröffnet
Emmendingen erhält erstes Frauen- und Kinderschutzhaus gegen häusliche Gewalt
In Emmendingen soll das erste Frauen- und Kinderschutzhaus des Landkreises eröffnet werden, um Betroffenen häuslicher Gewalt Hilfe zu bieten. Die Einrichtung wird 22 Plätze für elf Frauen und ihre Kinder bereitstellen und damit eine dringend benötigte Lücke in der ländlichen Unterstützungsstruktur schließen. Die Kosten des Projekts werden mit 1,5 Millionen Euro vom Land getragen, was den Großteil der Ausgaben deckt.
Das Schutzhaus ist Teil einer landesweiten Initiative zum Ausbau des Schutzes für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Es basiert auf dem Gewaltschutzgesetz sowie dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Baden-Württemberg 2.0. Damit ist es bereits das vierte Vorhaben dieser Art im Jahr 2025, das die Kapazitäten für Schutzunterkünfte in der Region weiter ausbaut.
Betrieben wird die Einrichtung vom Caritasverband für den Landkreis Emmendingen, der den Betroffenen professionelle Beratung und Unterstützung anbietet. Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin, betonte die Entschlossenheit der Landesregierung, Opfer zu schützen, und bezeichnete den Bau des Schutzhauses als einen "wichtigen Schritt nach vorn". Auch vor Ort stößt das Projekt auf Zustimmung: Landrat Hanno Hurth lobte die finanzielle Förderung durch das Land, die 75 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Der niedrigschwellige Zugang der Einrichtung soll sicherstellen, dass Schutzsuchende schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten.
Das neue Schutzhaus stärkt die Unterstützungsangebote in ländlichen Regionen, wo solche Dienstleistungen oft nur begrenzt verfügbar sind. Mit 22 Schutzplätzen bietet es Frauen und Kindern, die vor häuslicher Gewalt fliehen, einen sicheren Zufluchtsort. Das Projekt unterstreicht die fortlaufenden Bemühungen des Landes, seinen rechtlichen und sozialen Verpflichtungen im Rahmen des Gewaltschutzes gerecht zu werden.