EU-Lieferkettengesetz: Kompromiss entlastet kleine und mittlere Unternehmen
Antonio SchleichEU-Lieferkettengesetz: Kompromiss entlastet kleine und mittlere Unternehmen
Einigung zum EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten
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- Dezember 2025
Finanzen, Wirtschaft, Politik, Allgemeine Nachrichten
Eine neue Einigung zum EU-Lieferkettengesetz und zu den Regeln für Nachhaltigkeitsberichte steht. Verhandler der Europäischen Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments haben sich auf einen Kompromiss geeinigt, der die zentralen Schwellenwerte für die Einhaltung der Vorschriften anhebt. Die Änderungen sollen Bürokratieabbau für Unternehmen in der gesamten Union bewirken.
Durch die überarbeiteten Bestimmungen sinkt die Zahl der Unternehmen, die Berichtspflichten erfüllen müssen. Sowohl für das Lieferkettengesetz als auch für die Nachhaltigkeitsanforderungen wurden die Grenzwert erhöht, was insbesondere kleine und mittlere Betriebe entlastet. Aus dem endgültigen Text gestrichen wurde zudem die EU-weite zivilrechtliche Haftung – ein Punkt, der zuvor stark umstritten war.
Die Vereinbarung markiert einen Wandel in der Regulierung unternehmerischer Verantwortung durch die EU. Unternehmen sehen sich nun niedrigeren Compliance-Hürden gegenüber, vor allem kleinere Firmen. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie formal von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament verabschiedet werden.