Freiburg schafft bürokratische Hürden für Gastronomen ab – Neues Gesetz ab 2026
Nadeschda HolzapfelFreiburg schafft bürokratische Hürden für Gastronomen ab – Neues Gesetz ab 2026
Freiburg: Neues Gaststättengesetz erleichtert Gründungen in der Gastronomie
Teaser: Weniger Bürokratie für Gastronomen: Ab dem 1. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz in Kraft und vereinfacht die Gründung von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissen in Freiburg deutlich. Laut Stadtverwaltung entfällt künftig die Pflicht, eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen. Stattdessen reicht eine fristgerechte Anmeldung bei der zuständigen Gaststättenbehörde aus.
17. Dezember 2025, 15:30 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen
Artikel: Ab dem 1. Januar 2026 führt Freiburg ein neues Gaststättengesetz ein, das die Gründung und den Betrieb von Cafés, Restaurants, Bars und Imbissständen deutlich vereinfacht. Die Änderungen gehen auf eine Initiative von Oberbürgermeister Martin Horn zurück, der damit die regulatorischen Hürden für Unternehmen und Veranstalter in der Stadt abbauen will.
Das überarbeitete Gesetz ersetzt das bisherige System der Gaststättenerlaubnis durch ein einfacheres Anmeldeverfahren. Künftig müssen Betreiber ihre Angaben mindestens sechs Wochen vor der Gründung bei der städtischen Gaststättenbehörde einreichen. Dazu gehören unter anderem Informationen zur Art des Betriebs sowie zu geplanten Außenflächen wie Terrassen oder Freisitzen.
Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft und reduzieren den bürokratischen Aufwand für Gastronomen und Veranstalter spürbar. Zwar wird das Verfahren damit unkomplizierter, doch müssen Betreiber weiterhin sicherstellen, dass alle Anmeldungen und etwaigen Genehmigungen korrekt eingereicht werden – andernfalls drohen Schließungen.