Freiburgs riskanter Pachtvertrag: Millionenlasten drohen den Steuerzahlern
Nadeschda HolzapfelFreiburgs riskanter Pachtvertrag: Millionenlasten drohen den Steuerzahlern
Pachtvertrag für Erstaufnahmeeinrichtung in Baden-Württemberg wirft Fragen auf: Kommunen drohen hohe finanzielle Risiken
Ein Pachtvertrag für eine erste Erstaufnahmeeinrichtung in Baden-Württemberg sorgt für Besorgnis über erhebliche finanzielle Risiken für die beteiligten Kommunen. Der CDU-Ortsverband Heitersheim warnt, dass Freiburg und weitere benachbarte Gemeinden mit hohen Kosten belastet werden könnten. Kritiker monieren zudem, dass die Vereinbarung aufgrund der extrem hohen Jahresmiete sogar rechtlich angreifbar sein könnte.
Im Mittelpunkt steht ein Komplex mit zwei Gebäuden im Initialaufnahmezentrum im Gewerbepark Breisgau, dessen Bau 28 Millionen Euro kostete. Freiburg hält den größten Stimmanteil im Zweckverband, der die Einrichtung verwaltet – neben Gundelfingen, Umkirch und Wittnauer Hörle. Sollten Verbindlichkeiten entstehen, könnte allein auf Freiburg ein Betrag von bis zu 40 Millionen Euro zukommen.
Laut CDU gibt es keinerlei haushaltspolitische Vorsorge für diese potenziellen Belastungen. Rücklagen wurden nicht gebildet, und die betroffenen Gemeinden haben keine Beschlüsse gefasst, um die Risiken abzusichern. Ein weiteres Problem ist die jährliche Grundmiete von rund 231.400 Euro – ein Betrag, der über der Schwelle liegt, ab der die Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich wäre. Ohne diese Genehmigung könnte der Vertrag unwirksam sein.
Neben der Miete enthält die Vereinbarung einen Rückübertragungsanspruch, der Zahlungen in Höhe von zehn Millionen Euro oder mehr an den Zweckverband erzwingen könnte. Diese Summen würden anschließend auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt. CDU-Fraktionschef Martin Koch sprach von "unabsehbaren finanziellen Risiken" für die Steuerzahler.
Die Warnungen unterstreichen sowohl die rechtlichen als auch die finanziellen Unsicherheiten, die mit dem Pachtvertrag für die Erstaufnahmeeinrichtung verbunden sind. Sollte der Vertrag für nichtig erklärt werden oder tatsächlich Verbindlichkeiten entstehen, könnten Freiburg und die Partnergemeinden mit unerwarteten Rechnungen konfrontiert werden. Letztendlich müssten die Steuerzahler der Region für etwaige Fehlbeträge aufkommen.