17 January 2026, 21:22

Gericht bestätigt SAP-Arbeitnehmervertreter nach Wahlstreit um Neutralitätspflicht

Ein detailliertes altes Stadtplan von Baden-Württemberg, Deutschland, das Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, mit einem hervorgehobenen Gebäude in der rechten unteren Ecke und Text, der Stadtinformationen bereitstellt.

Gericht: Wahl von Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat der SAP rechtmäßig - Gericht bestätigt SAP-Arbeitnehmervertreter nach Wahlstreit um Neutralitätspflicht

Ein Rechtsstreit gegen die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat von SAP ist abgewiesen worden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg lehnte eine Berufung ab, die Verfahrensmängel bei der Wahl im März 2024 geltend gemacht hatte. Mit dem Urteil wird die Legitimität von vier Arbeitnehmervertretern und ihren Stellvertretern bestätigt.

Im Mittelpunkt des Streits standen Vorwürfe wegen unlauterer Wahlkampfführung und unsachgemäßen Umgangs mit Wahlunterlagen. Eine Kandidatin hatte in ihren Kampagnenkommunikationen ihre offizielle SAP-E-Mail-Signatur, das Firmenlogo und ihre Berufsbezeichnung verwendet. Das Gericht sah darin jedoch keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht, da diese Angaben Teil ihrer beruflichen Identität seien.

Die Kläger argumentierten zudem, dass Wahlumschläge unzulässig an ein Mitglied und den Vorsitzenden des Betriebsrats übergeben worden seien. Die Richter urteilten jedoch, dass die Zustellung über einen Boten nach den Unternehmensrichtlinien zulässig gewesen sei. Sämtliche Vorwürfe zu Verfahrensverstößen wurden letztlich zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat von SAP besteht aus 18 Mitgliedern, die sich gleichmäßig auf Aktionärs- und Arbeitnehmervertreter verteilen. Die Gerichtsentscheidung sichert den vier gewählten Arbeitnehmervertretern und ihren vier Stellvertretern ihre Positionen.

Das Urteil beendet den Streit um die Aufsichtsratswahlen bei SAP. Die vier Arbeitnehmervertreter und ihre Stellvertreter werden ihre Amtszeiten fortsetzen. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Wahlkampfmaterialien und die Verteilung von Wahlumschlägen in künftigen Unternehmenswahlen bewertet werden.