Gericht erlaubt Wettannahmestelle trotz naher Turnhalle in St. Leon-Rot
Antonio SchleichRichterspruch in Baden-Württemberg: Wettbüro in Nähe von Schulsporthalle erlaubt - Gericht erlaubt Wettannahmestelle trotz naher Turnhalle in St. Leon-Rot
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat ein Urteil gefällt, das die Eröffnung einer Wettannahmestelle in St. Leon-Rot genehmigt hat. Der Richterspruch bezieht sich auf einen Streit darüber, ob eine benachbarte Turnhalle ausreichenden Schutz für Jugendliche bietet. Die Behörden hatten den Antrag zunächst abgelehnt – aus Sorge vor den Risiken von Glücksspiel unter Minderjährigen.
Der Betrieb der Wettstelle war zuvor untersagt worden, weil sich in weniger als 500 Metern Entfernung eine Turnhalle befindet. Die zuständigen Stellen argumentierten, dass die Einrichtung, die nachmittags von Kindern und Jugendlichen genutzt wird, nach Glücksspielgesetzen besonders geschützt werden müsse. Diese Vorschriften sollen junge Menschen ab zwölf Jahren vor möglichen Suchtgefahren bewahren.
Das Gericht widersprach der Ablehnung. Es stellte fest, dass die Nachmittagsangebote der Turnhalle nicht ausschließlich Minderjährigen vorbehalten sind. Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass die Veranstaltungen nicht von pädagogisch geschultem Personal betreut werden. Daher erfülle die Halle nicht die Kriterien eines Raums, der ausschließlich Jugendlichen dient. Der Fall könnte damit noch nicht endgültig entschieden sein: Eine Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Baden-Württemberg wäre noch möglich, sodass das endgültige Ergebnis weiterhin offen ist.
Mit dem aktuellen Urteil darf die Wettannahmestelle vorerst eröffnet werden. Ausschlaggebend war die gemischte Altersstruktur der Turnhallennutzer sowie das Fehlen einer fachkundigen Aufsicht. Sollte keine Berufung eingelegt werden, kann der Betrieb auf Basis dieser Entscheidung aufgenommen werden.