Gericht stärkt Pflichten von Unternehmen bei externen BEM-Verfahren
Wenzel WeinholdGericht stärkt Pflichten von Unternehmen bei externen BEM-Verfahren
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg legt Unternehmen eine größere Verantwortung für Fehler auf, die von externen Dienstleistern im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) begangen werden. Die Entscheidung unterstreicht die Risiken von Verfahrensmängeln, die nunmehr krankheitsbedingte Kündigungen rechtlich unwirksam machen können. Arbeitgeber müssen ihre BEM-Prozesse künftig strenger überwachen, um kostspielige juristische Konsequenzen zu vermeiden.
Das Gericht urteilte in einem Fall, in dem ein externer BEM-Dienstleister schwerwiegende Verfahrensverstöße beging. Dazu gehörten die Vermischung von Informationsgesprächen mit offiziellen BEM-Terminen sowie die Irreführung eines Mitarbeiters über eine mögliche Kündigung. In der Folge wurde die Entlassung als rechtswidrig eingestuft – ein Präzedenzfall für künftige Verfahren.
Das Urteil macht deutlich, dass Arbeitgeber die Verantwortung für Verfahrensfehler nicht auf externe Anbieter abwälzen können. Stattdessen haften sie in vollem Umfang für Mängel im BEM-Ablauf, insbesondere wenn sensible Gesundheitsdaten betroffen sind. Datenschutzbestimmungen verlangen, dass Beschäftigte umfassend darüber aufgeklärt werden, wie ihre Gesundheitsinformationen erhoben und genutzt werden. Unterlassen Unternehmen dies, gefährden sie den gesamten BEM-Prozess und bieten Angriffsfläche für rechtliche Schritte.
Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen Betriebe proaktiv handeln. Regelmäßige Prüfungen der BEM-Verfahren und lückenlose Dokumentation sind nun unverzichtbar, um die Rechtmäßigkeit der Abläufe zu gewährleisten. Das Gericht betonte zudem, dass Unternehmen externe BEM-Dienstleister sorgfältig auswählen und kontrollieren müssen. Klare vertragliche Vereinbarungen sollen die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sichern.
Obwohl das Urteil Bedenken hinsichtlich der Haftungsfrage aufwirft, gibt es keine offiziellen Statistiken darüber, wie viele deutsche Unternehmen seit 2020 wegen fehlerhafter BEM-Prozesse verklagt wurden. Solche Daten werden nicht zentral erfasst, sodass Unternehmen die Risiken eigenständig bewerten müssen.
Die Entscheidung stärkt die Notwendigkeit für Arbeitgeber, die Kontrolle über BEM-Verfahren zu verschärfen. Unternehmen sind nun gefordert, sicherzustellen, dass externe Dienstleister strenge rechtliche Maßstäbe einhalten, um ungültige Kündigungen zu vermeiden. Ohne angemessene Aufsicht können selbst kleine Verfahrensfehler erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen nach sich ziehen.