Gericht stoppt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland
Nadeschda HolzapfelVerwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland betrachtet werden - Gericht stoppt Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten
Verwaltungsgericht Karlsruhe: Georgien kann nicht als sicheres Herkunftsland gelten
Karlsruhe. Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Georgien nach EU-Recht nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft werden darf. Die Entscheidung fällt nach Klagen zweier georgischer Staatsbürger, deren Asylanträge abgelehnt worden waren. In ihren Klagebegründungen argumentierten sie, die aktuelle Einstufung verstoße gegen die EU-Vorgaben zu Sicherheitsstandards.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe prüfte die Fälle zweier georgischer Asylsuchender, deren Anträge zuvor abgelehnt worden waren. Beide hatten geltend gemacht, dass die Klassifizierung Georgiens als sicheres Herkunftsland nach EU-Recht unzutreffend sei.
Mit dem Urteil bleibt der Status Georgiens als sicheres Herkunftsland nach EU-Recht fraglich. Weitere rechtliche Schritte könnten folgen, abhängig davon, ob Berufungen eingelegt werden. Vorerst unterstreicht die Entscheidung des Gerichts die strengen Kriterien, die für eine solche Einstufung gelten.