Grevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz brütender Wildtiere
Nadeschda HolzapfelGrevenbroich verschärft Leinenpflicht für Hunde zum Schutz brütender Wildtiere
In Grevenbroich gelten zur Frühlingszeit erneut verschärfte Hinweise zur Hundehaltung. Während der Brut- und Setzzeit werden strengere Maßnahmen zum Schutz der heimischen Tierwelt ergriffen. Hundehalter müssen ihre Tiere in bestimmten Gebieten nun an der Leine führen, um Wildtiere nicht zu stören.
Der Frühling ist eine besonders empfindliche Phase für die Tierwelt in Grevenbroich. Viele Arten brüten oder setzen ihre Jungen ab und sind dadurch anfälliger für Störungen. Selbst wenn Hunde nicht aktiv jagen, können sie durch ihre bloße Anwesenheit bei Wildtieren Stress auslösen.
Laut örtlicher Verordnungen dürfen Hunde nur auf den Hauptwegen in Wäldern frei laufen und müssen stets unter Kontrolle gehalten werden. Das Betreten von Waldflächen abseits der Wege sowie von Feldern und Weiden ist für freilaufende Hunde verboten. Der städtische Förster Frank Wadenpohl erklärt, dass Gerüche und Bewegungen von Hunden bei Wildtieren Fluchtreflexe auslösen können – mit der Folge, dass Elterntiere ihre Nester manchmal sogar verlassen.
Zusätzliche Einschränkungen bringt das Landeshundegesetz von Nordrhein-Westfalen mit sich: Bestimmte Rassen oder als gefährlich eingestufte Hunde müssen stets angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Verstöße gegen diese Regeln können durch das Ordnungsamt mit Bußgeldern geahndet werden.
Die Vorschriften sollen in der kritischen Jahreszeit die Freiheit der Haustiere mit dem Schutz der Wildtiere in Einklang bringen. Wer sich nicht daran hält, riskiert Strafen, während verantwortungsvolles Verhalten dazu beiträgt, brütende und setzende Tiere zu schützen. Klare Richtlinien bleiben bestehen, um Störungen in den natürlichen Lebensräumen Grevenbroichs auf ein Minimum zu reduzieren.






