Immobilienfirma kassiert Rekordstrafe wegen illegaler Datensammlung von 9.500 Mietinteressenten
Cordula RingImmobilienfirma kassiert Rekordstrafe wegen illegaler Datensammlung von 9.500 Mietinteressenten
Ein deutsches Immobilienverwaltungsunternehmen ist mit einer Strafe von 1,9 Millionen Euro wegen der rechtswidrigen Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten belegt worden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) stellte fest, dass die BREBAU GmbH Daten von über 9.500 potenziellen Mietern ohne rechtliche Grundlage gesammelt und gespeichert hatte. Zudem blockierte das Unternehmen Anfragen von Betroffenen, die Auskunft über die Nutzung ihrer Daten verlangten.
Die Ermittlungen ergaben, dass die BREBAU GmbH hochsensible Informationen erfasst hatte, darunter Hautfarbe, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung und Gesundheitsdaten. Mehr als die Hälfte der verarbeiteten Datensätze fiel unter die besonderen Kategorien, die durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besonders geschützt sind. Neben diesen Angaben wurden auch irrelevante Beobachtungen dokumentiert – etwa Frisuren, Körpergeruch oder das persönliche Auftreten –, die für Mietverträge keinerlei Bedeutung haben.
Nach den Vorgaben der DSGVO ist die Verarbeitung solcher Daten nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. Die Landesbeauftragte Dr. Imke Sommer betonte, dass die Verordnung die Erhebung sensibler Informationen streng begrenzt, um Diskriminierung und Missbrauch zu verhindern. Die BREBAU GmbH konnte jedoch keine rechtmäßige Grundlage für ihr Vorgehen vorweisen und erschwerte Betroffenen zudem den Zugang zu ihren eigenen Daten.
Die Strafe wurde auf Basis von Artikel 83 der DSGVO verhängt, der bei schweren Verstößen Bußgelder vorsieht. Der LfDI kam zu dem Schluss, dass die Praktiken des Unternehmens grundlegende Datenschutzprinzipien verletzten, was zu der erheblichen finanziellen Sanktion führte.
Die Höhe des Bußgelds in Höhe von 1,9 Millionen Euro unterstreicht das Ausmaß der Verstöße der BREBAU GmbH. Der Fall zeigt, welche Bedeutung die DSGVO beim Schutz vor der unbefugten Erhebung sensibler personenbezogener Daten hat. Unternehmen, die solche Informationen verarbeiten, müssen künftig für vollständige Compliance sorgen – andernfalls drohen ihnen gravierende rechtliche Konsequenzen.






