Keine Rente für Gewaltopfer: Warum die Ehe sie ihre Ansprüche kostete
Wenzel WeinholdWeil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Keine Rente für Gewaltopfer: Warum die Ehe sie ihre Ansprüche kostete
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
- Dezember 2025, 15:48 Uhr
Eine Frau aus Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren, nachdem Gerichte entschieden hatten, sie sei zu lange in einer gewalttätigen Ehe geblieben. Das Landessozialgericht hob eine frühere Entscheidung auf, die ihr eine monatliche Rente von 150 Euro zugesprochen hatte. Im Mittelpunkt des Falls steht ihre Beziehung zu einem Ehemann, der sie vor der Scheidung 2020 repeatedly misshandelt hatte.
Die Frau erlitt 2019 bei Streitigkeiten Verletzungen und Drohungen durch ihren Mann. Ein Jahr später ließ sie sich scheiden. Bereits 2014 hatte sie eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt, diese später jedoch zurückgenommen.
Mit dem Urteil erhält die Frau keine finanzielle Unterstützung mehr für das erlittene Leid. Die Entscheidung des Landessozialgerichts stützte sich darauf, dass sie trotz nachgewiesener Gewalt zu lange in der Ehe geblieben war. Der Fall zeigt, wie die rechtlichen Maßstäbe für Opferentschädigungen von der Beziehungsgeschichte abhängen können.