04 May 2026, 10:18

Klinik verschreibt Medikamente für toten Krebspatienten – und muss zahlen

Plakat mit dem Text "$160 Milliarden die Einsparungen für Steuerzahler durch Verhandlung von niedrigeren Arzneimittelpreisen durch Medicare" und einem Logo.

Klinik verschreibt Medikamente für toten Krebspatienten – und muss zahlen

Eine Krebsklinik in Bayern muss 489,52 Euro zurückerstatten, nachdem sie Medikamente für einen bereits verstorbenen Patienten verschrieben hatte. Das Sozialgericht München erklärte das Rezept für ungültig, da der Patient 17 Tage vor der Ausgabe der Arzneimittel verstorben war. Der Fall zeigt Kommunikationslücken zwischen Gesundheitsdienstleistern und Krankenkassen auf.

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Der Vorfall begann, als die Klinik Pamorelin – ein Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs – für einen Patienten verschrieb, der zu diesem Zeitpunkt bereits tot war. Eine Apotheke gab das Medikament trotzdem aus, obwohl der Patient Wochen zuvor verstorben war.

Die Krankenkasse des Patienten beantragte später eine Prüfung des Falls und forderte die Erstattung der unnötigen Kosten. Das Gericht entschied, dass die Verschreibung rechtlich nichtig war, da nach dem Tod eines Patienten keine abrechenbaren Leistungen mehr erbracht werden können.

In seiner Begründung wies das Gericht darauf hin, dass eine bessere Praxisorganisation den Fehler hätte verhindern können. Ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenzustands hätte das Problem möglicherweise vermieden. Zwar bergen Wirtschaftlichkeitsprüfungen finanzielle Risiken für Onkologen, doch betonte das Gericht, dass korrekte Abläufe – etwa durch zeitnahe Aktualisierungen über die elektronische Patientenakte (ePA) – solche Fehler reduzieren können.

Die Klinik muss nun die vollen Kosten für das Medikament erstatten. Das Urteil unterstreicht zudem die Notwendigkeit schnellerer Meldungen im Todesfall, damit Ärzte und Apotheken stets über aktuelle Patientendaten verfügen. Elektronische Akten und proaktive Kontrollen könnten helfen, ähnliche Fälle künftig zu vermeiden.

Quelle