05 February 2026, 04:56

Konstanzer Familie zahlt 2.750 Euro Strafe für undeklarierte Luxusgüter im Wert von 12.500 Euro

Ein blauer Kreis mit einem weißen Stern in der Mitte, umgeben von einem weißen Rand, mit einer weißen Taube mit ausgebreiteten Flügeln und dem Text "U.S." in Weiß darüber.

Konstanzer Familie zahlt 2.750 Euro Strafe für undeklarierte Luxusgüter im Wert von 12.500 Euro

Familie aus Konstanz muss Strafe zahlen: Zoll entdeckt Luxusgüter im Wert von 12.500 Euro

Eine Familie aus Konstanz wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem Zollbeamte in ihrem Gepäck undeklarierte Luxuswaren im Wert von etwa 12.500 Euro entdeckt hatten. Die nicht angemeldeten Güter, die am Ende der Urlaubssaison sichergestellt wurden, lagen weit über dem deutschen Freigrenzwert von 300 Euro für Reisemitbringsel. Zudem beschlagnahmten die Behörden ein geschütztes Korallensouvenir, für das die erforderliche Genehmigung fehlte.

Die Familie hatte versucht, einen Gürtel, einen Maßanzug, eine Damenarmbanduhr, eine Handtasche und eine Halskette von Luxusmarken einzuführen. Der Wert dieser Waren belief sich auf rund 12.500 Euro – mehr als das Vierzigfache des erlaubten Freibetrags. Daraufhin mussten sie etwa 2.750 Euro an Einfuhrabgaben begleichen.

Neben den Luxusartikeln führte die Familie zudem ein Korallen-Souvenir aus Stein mit sich. Da ihnen das nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) vorgeschriebene Zertifikat fehlte, wurde die Koralle eingezogen. Der Vater erhielt zusätzlich ein separates Bußgeld wegen Verstößen gegen die Handelsbestimmungen für bedrohte Arten.

Auch zwei weitere Reisende, die aus Dubai zurückkehrten, wurden mit undeklarierten Goldketten im Wert von 8.000 Euro erwischt. Sie mussten 1.520 Euro an Abgaben nachzahlen und sahen sich ebenfalls mit Strafen konfrontiert. Sämtliche Fälle wurden an das Hauptzollamt Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung überstellt.

Zollbeamte stoßen besonders in reisearmen Zeiten häufig auf nicht deklarierten Schmuck und Luxusgüter. Gegenstände wie ausgestopfte Tiere, tierische Erzeugnisse oder exotische Pflanzen benötigen oft Sondergenehmigungen, um legal nach Deutschland eingeführt werden zu dürfen.

Der Fall der Familie aus Konstanz unterstreicht die strenge Durchsetzung von Einfuhrgrenzen und Artenschutzgesetzen. Die verhängten Strafen und die Beschlagnahmung der Koralle dienen als Mahnmal für die Konsequenzen, die drohen, wenn Waren nicht deklariert oder notwendige Papiere nicht vorgelegt werden. Das Hauptzollamt Karlsruhe wird nun die weiteren Ermittlungsschritte einleiten.