07 February 2026, 22:39

Letzte Chance: Ulmer Neu-Bürger müssen sich bis 15. Februar ummelden

Eine Zeichnung des Hauptsaals des Deutschen Parlaments in Berlin, Deutschland, mit einer Flagge oben drauf, begleitet von beschreibendem Text.

Letzte Chance: Ulmer Neu-Bürger müssen sich bis 15. Februar ummelden

Ulm-Bürger, die kürzlich aus einem anderen Teil Baden-Württembergs nach Ulm gezogen sind, müssen sich beeilen, um an der bevorstehenden Landtagswahl teilnehmen zu können. Die Frist zur Ummeldung ihrer neuen Adresse endet am 15. Februar 2026. Wer hingegen aus einem anderen Bundesland nach Ulm kommt, darf an der kommunalen Wahl in der Stadt nicht teilnehmen.

Die Stadt hat eine klare Stichtagsregelung für die Wählerregistrierung festgelegt: Wer zwischen dem 25. Januar und dem 15. Februar 2026 aus einer anderen Gemeinde Baden-Württembergs nach Ulm gezogen ist, muss seine Adresse bis zum 15. Februar aktualisieren. Geschieht dies nicht, bleiben die Betroffenen im Wählerverzeichnis ihrer früheren Wohnortgemeinde eingetragen.

Für Zuzügler aus anderen Bundesländern gelten hingegen andere Bestimmungen – sie dürfen gar nicht an der Ulmer Wahl teilnehmen, selbst wenn sie die Meldefrist einhalten. Wie viele Neu-Ulmer sich bis zum Stichtag ummelden mussten, hat die Stadt nicht bekannt gegeben. Die Einwohnerzahl Ulms lag zum 31. Dezember 2024 bei 129.882, doch wie sich die Wanderungsbewegungen entwickeln, bleibt unklar.

Die Landtagswahl selbst findet am 8. März 2026 statt. Nur wer bis zum 15. Februar ordnungsgemäß in Ulm gemeldet ist, erhält eine Wahlbenachrichtigung für die Abstimmung in Baden-Württemberg.

Die Frist für die Ummeldung neuer Ulmer Bürger endet am 15. Februar 2026. Wer den Termin verpasst, stimmt stattdessen in seiner vorherigen Gemeinde ab. Zudem sind alle, die aus einem anderen Bundesland nach Ulm ziehen, von der Teilnahme an der Kommunalwahl ausgeschlossen.