Mörder flieht während begleiteten Haftausgangs – und wird in Italien gefasst
Antonio SchleichMörder flieht während begleiteten Haftausgangs – und wird in Italien gefasst
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine. Seine Flucht löste umgehend Besorgnis über die Sicherheit im Strafvollzug und die Regelungen für Ausgänge von Hochrisiko-Häftlingen aus.
Benjamin F. hatte vor seiner Flucht bereits 38 begleitete Ausgänge erhalten. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach mindestens zehn Jahren Haft Lockerungen gewährt bekommen. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristige Ausgänge beträgt die Wartezeit acht Jahre – vorausgesetzt, der Inhaftierte zeigt keine Flucht- oder Rückfallgefahr.
Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit einem Motorrad floh. Später wurde er in Italien nach einem Verkehrsunfall wieder gefasst. Gefängnisvertreter betonten, dass die Begleitpersonen während der Ausgänge nicht dazu bestimmt seien, Fluchten oder Straftaten zu verhindern, und auch keine lückenlose Überwachung gewährleisten könnten.
Die CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen kritisierte den Vorfall und dessen Handhabung scharf. Das zuständige Ministerium untersucht die Flucht nun, hat jedoch bisher weder Ergebnisse noch mögliche Änderungen für künftige Verfahren bekannt gegeben.
Der Vorfall wirft schwerwiegende Fragen zur Sicherheit des Strafvollzugssystems und zur Praxis der Gewährung von Lockerungen für verurteilte Mörder auf. Die Behörden prüfen den Fall, doch bisher liegen keine offiziellen Schlussfolgerungen vor.






