Neue Rezeptregeln entlasten Pflegeheime – doch Ärzte zahlen den Preis
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland wird die Handhabung von Rezepten für Bewohner von Pflegeheimen ändern. Nach dem Vorschlag sollen Ärzte Rezepte künftig direkt an Apotheken übermitteln, statt sich darauf zu verlassen, dass Pflegeheime sie weiterleiten. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung.
Bisher sammeln Pflegeheime Rezepte ein und liefern sie an Apotheken – ein Verfahren, das ihren Arbeitsaufwand erhöht. Die neue Regelung schafft diesen Schritt ab und ermöglicht es Ärzten, Rezepte elektronisch über die sichere Telematikinfrastruktur (TI) zu übermitteln. Zwar verringert dies den Verwaltungsaufwand für Pflegeheime, doch verlagert sich die Belastung auf die Arztpraxen, die nun die zusätzliche Arbeit übernehmen müssen.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwartet, dass die Umstellung Pflegeheime jährlich rund 5 Millionen Euro spart. Gleichzeitig steigen jedoch die Personalkosten an anderer Stelle um 9,7 Millionen Euro, vor allem in den Arztpraxen. Das Ministerium bestätigte zudem, dass technische Vorkehrungen Pflegeheime über eingehende Rezepte informieren – sofern ein Bewohner nicht widerspricht.
Die Maßnahme gilt als Übergangslösung, bis Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den Fachdienst integriert sind. Trotz der Entlastung für die Pflegeeinrichtungen beläuft sich die Gesamtbelastung für das System auf zusätzliche 4,7 Millionen Euro.
Das neue Rezeptverfahren entlastet zwar die Pflegeheime, erhöht jedoch den Druck auf die Arztpraxen. Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz führt die Regierung diese Änderungen als vorläufigen Schritt ein. Netto entsteht dem Gesundheitssystem dadurch eine höhere finanzielle Belastung in Höhe von 4,7 Millionen Euro.






