Neuer Stornierungsbutton: EU zwingt Unternehmen zu mehr Verbraucherfreundlichkeit
Nadeschda HolzapfelNeuer Stornierungsbutton: EU zwingt Unternehmen zu mehr Verbraucherfreundlichkeit
Neue EU-Richtlinie: Unternehmen müssen „Stornierungsbutton“ auf Websites einbauen
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Widerrufsbutton“ für Online-Verträge einführen. Die Regelung tritt in Kraft, nachdem die entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Verbraucher profitieren damit von einer einfacheren Möglichkeit, sich von Verträgen zu lösen.
Ab dem 19. Juni sind alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtet, einen entsprechend beschrifteten Button für die Vertragsstornierung anzuzeigen – und zwar bei jedem online abgeschlossenen Vertrag. Der Button darf den Widerrufsprozess nicht erschweren, sondern muss mindestens so unkompliziert sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Wer seinen Vertrag digital kündigt, muss sofort eine Bestätigung in einem speicherbaren Format erhalten. Der Button ändert nichts an der gesetzlichen Widerrufsfrist, die weiterhin 14 Tage nach Erhalt des Vertrags oder der Ware beträgt. Fehlt der Button, kann sich die Frist jedoch auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Andere Länder müssen die Regelung zunächst in nationales Recht überführen, bevor sie gilt.
Ziel des Buttons ist es, die Vertragskündigung für Online-Kunden zu vereinfachen. Fehlt er, könnte sich das Widerrufsrecht für Verbraucher deutlich ausweiten. Unternehmen sollten die Vorgabe umsetzen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.






