17 April 2026, 20:18

Neues Amtsblatt Lünen veröffentlicht: Wichtige Verkehrsregeln und Büchereigebühren geändert

Ein altes Buch mit einer detaillierten Karte von Deutschland und den Niederlanden mit beschrifteten Städten, Dörfern und geografischen Merkmalen.

Neues Amtsblatt Lünen veröffentlicht: Wichtige Verkehrsregeln und Büchereigebühren geändert

Amtsblatt der Stadt Lünen (Nr. 14/2026) mit wichtigen Bekanntmachungen erschienen

Das aktuelle Amtsblatt der Stadt Lünen (Ausgabe 14/2026) wurde am Dienstag, dem 31. März 2026, veröffentlicht. Es enthält mehrere zentrale verwaltungsrechtliche Bekanntmachungen, die sich auf die Einwohner:innen und die lokale Infrastruktur auswirken. Die Ausgabe steht der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung – sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form.

In der neuen Ausgabe werden mehrere allgemeine Verwaltungsverfügungen nach § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen bekannt gegeben. Betroffen sind dabei Verkehrsflächenregelungen für die Bereiche Am Christinentor (Flurstücke 1750 und 1752, Flurkarte 10, Lünen-Kataster) sowie den Alten Kirchweg (Flurstücke 390, 651, 1864, 1246 und 475, Flurkarten 15 und 16, Altlünen-Kataster). Eine separate Verfügung gilt zudem für die Oststraße, eine Sackgasse, die als Flurstück 2184 auf Flurkarte 10 im Altlünen-Kataster verzeichnet ist.

Zusätzlich enthält das Amtsblatt die öffentliche Bekanntmachung der aktualisierten Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei Lünen. Die vollständige Fassung der Regelungen kann von den Bürger:innen sowohl vor Ort als auch online eingesehen werden.

Kostenlose Exemplare der gedruckten Ausgabe liegen am Informationsschalter im Foyer des Rathauses am Willy-Brandt-Platz 1 aus. Die digitale Version ist zudem über die offizielle Website der Stadt abrufbar.

Mit der Veröffentlichung treten die neuen Verkehrsregelungen sowie die geänderten Büchereibestimmungen in Kraft. Betroffene müssen sich ab sofort an die aktualisierten Vorgaben halten. Wer weitere Details benötigt, kann das Amtsblatt kostenfrei in gedruckter Form oder online einsehen. Die Änderungen gelten ab dem Veröffentlichungstermin, dem 31. März 2026.

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