Neues Energiedienstleistungsgesetz: Wirtschaft fürchtet Deindustrialisierung und BIP-Einbruch bis 2030
Nadeschda HolzapfelNeues Energiedienstleistungsgesetz: Wirtschaft fürchtet Deindustrialisierung und BIP-Einbruch bis 2030
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energiedienstleistungsgesetzes (EnEfG) vorgelegt. Das Vorhaben soll bürokratische Hürden abbauen und nationale Vorgaben an die EU-Energieeffizienzrichtlinie anpassen. Begründet wird der Schritt mit dem Klimaschutz und der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten.
Laut Entwurf muss der Endenergieverbrauch bis 2030 um 27 Prozent gegenüber 2008 sinken. Weitere Reduktionen um 39 Prozent bis 2040 und 45 Prozent bis 2045 sind vorgesehen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnt, dass die Ziele das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um fast 9 Prozent schrumpfen lassen könnten.
Das Gesetz sieht die ISO 14001 als mögliche Compliance-Option für Umweltmanagementsysteme vor – allerdings wird sie im Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nicht anerkannt. Kritiker monieren, dass starre Energieobergrenzen Marktmechanismen und Eigentumsrechte untergraben und so Deindustrialisierung oder Abwanderung von Unternehmen ins Ausland riskieren. Eine Ausnahme für den kommunalen Nahverkehr wird zudem als Doppelmoral angeprangert.
Die Regierung bezeichnet die Energieversorgung als strategische Verwundbarkeit des Kapitalismus und setzt auf Instrumente wie Energieabgaben und Emissionshandel. Trotz explodierender Energiepreise greifen einige Gruppen zu gewalttätigen Aktionen, um die Abschaffung des Kapitalismus voranzutreiben.
Der Entwurf steht wegen seiner wirtschaftlichen Folgen und Gerechtigkeitsfragen in der Kritik. Wirtschaftsverbände verweisen auf Risiken wie Konjunktureinbruch und Standortflucht. Zwar zielen die Maßnahmen auf EU-Vorgaben ab, doch es gibt Bedenken hinsichtlich Markteingriffen und ungleicher Behandlung.






