Neues Versicherungsjahr für Mofas und E-Scooter: Was Halter jetzt beachten müssen
Wenzel WeinholdNeues Versicherungsjahr für Mofas und E-Scooter: Was Halter jetzt beachten müssen
Am 1. März hat das neue Versicherungsjahr für Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter begonnen. Halter müssen sicherstellen, dass ihre Fahrzeuge über einen aktuellen Versicherungsschutz verfügen, um gesetzeskonform unterwegs zu sein. Ohne gültige Versicherung drohen Fahrern ernsthafte rechtliche und finanzielle Konsequenzen.
Nach dem Pflichtversicherungsgesetz müssen alle Kraftfahrzeuge – darunter auch Mofas, Roller und Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm – eine Haftpflichtversicherung besitzen. Dies gilt ebenfalls für E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, die nun ein Versicherungskennzeichen benötigen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht stellt eine Straftat dar.
Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, müssen eine aktuelle grüne Plakette führen, um den gültigen Versicherungsschutz nachzuweisen. Halter sollten ihre Policen rechtzeitig verlängern und das neue Kennzeichen anbringen. Selbst Fahrzeuge, die bis zu 45 km/h schnell fahren und keine Zulassung benötigen, unterliegen dennoch der Versicherungspflicht.
Fahrern ohne ausreichenden Versicherungsschutz drohen harte Strafen. Sie haften im Schadensfall persönlich und riskieren damit ihr privates Vermögen.
Da die neue Versicherungsperiode am 1. März begonnen hat, müssen nun alle betroffenen Fahrzeuge über aktuelle Kennzeichen verfügen. Wer die Verlängerung seiner Police verzögert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und setzt sich finanziellen Risiken aus. Eine gültige Versicherung bleibt der einzige Weg, um rechtliche Probleme zu vermeiden und das private Vermögen zu schützen.






