17 March 2026, 00:20

Prediger wegen homophober Hassrede in Pforzheim rechtskräftig verurteilt

Eine Gruppe von Menschen bei der 2018er Christopher Street Day Parade mit einer Regenbogenflagge und Musikinstrumenten, umgeben von Laternenmasten, Bäumen, Häusern und einem bewölkten Himmel.

Pfarrer: Wusste nicht, dass es Hetze war - Prediger wegen homophober Hassrede in Pforzheim rechtskräftig verurteilt

Ein Prediger der Baptistengemeinde Zuverlässiges Wort Pforzheim (BKZW) ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er im Juni 2023 eine umstrittene Predigt gehalten hatte. Das Landgericht Karlsruhe urteilte, dass seine Äußerungen über Homosexuelle gegen deutsches Strafrecht verstoßen. Der Fall ist nun in der Berufungsverhandlung – der Angeklagte beharrt darauf, lediglich biblische Lehren wiedergegeben zu haben.

Im ursprünglichen Verfahren hatte das Amtsgericht Pforzheim den Prediger der Volksverhetzung für schuldig befunden. In seiner Predigt vom 18. Juni 2023 zitierte er wörtlich aus Römer 1,26–27 und 1. Korinther 6,9–10 und bezeichnete homosexuelle Handlungen als "schändlich", "unnatürlich" und eine "Sünde wider die Natur". Zudem behauptete er, Homosexualität führe "ins Verderben" und ziehe "Gottes Zorn" nach sich. Das Gericht wertete diese Aussagen als hetzerisch und verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro.

Der Angeklagte räumte vor Gericht ein, das Predigtthema bewusst während des Pride Month gewählt zu haben. Er argumentierte, er habe eine "christliche Perspektive" aufzeigen wollen. Gleichzeitig bestritt er, jemals zur Tötung von Homosexuellen durch den deutschen Staat aufgerufen zu haben – obwohl frühere Äußerungen von ihm als gewaltverherrlichend interpretiert worden waren.

In der Berufungsverhandlung zeigte sich der Prediger verwirrt darüber, warum seine Worte als Volksverhetzung eingestuft wurden. Sein Verteidiger hatte bereits vor dem Amtsgericht einen Freispruch gefordert und später Berufung eingelegt. Doch die Richterin am Landgericht Karlsruhe deutete an, dass ein Freispruch unwahrscheinlich sei.

Die Verurteilung bleibt damit bestehen, und die Berufungsverhandlung bestätigte das ursprüngliche Urteil. Die Geldstrafe von 6.000 Euro unterstreicht die Haltung des Gerichts: Hassrede darf sich nicht hinter religiöser Lehre verstecken. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung nach deutschem Recht.

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