19 April 2026, 12:20

Sachsen-Anhalt revolutioniert Geschlechtsanerkennung mit neuem Selbstbestimmungsgesetz

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit einer Legende und erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt revolutioniert Geschlechtsanerkennung mit neuem Selbstbestimmungsgesetz

Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt ermöglicht fast 1.000 Menschen die Änderung ihres rechtlichen Geschlechtseintrags

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Seit November 2024 haben in Sachsen-Anhalt fast 1.000 Menschen ihren rechtlichen Geschlechtseintrag ändern können – dank des neuen Selbstbestimmungsgesetzes. Das Gesetz schafft langwierige Begutachtungen ab und macht das Verfahren schneller und zugänglicher. Bisher wurde laut Behörden nur ein Verdachtsfall auf Missbrauch gemeldet.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes haben 976 Personen ihren Geschlechtseintrag aktualisiert. Die überwiegende Mehrheit der Antragstellenden sind Erwachsene, die genaue Zahl der Minderjährigen bleibt jedoch vertraulich. Der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler behauptete, dass etwa 40 Fälle Jugendliche betrafen, von denen die meisten ihren Eintrag von weiblich zu männlich änderten.

Der Fachverband der Standesämter zeigt sich zufrieden mit der Reform und beschreibt die Umsetzung als weitgehend reibungslos. Laut Landesregierungsangaben haben bisher nur vier Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur vorgenommen.

Bereits jetzt gibt es Diskussionen über mögliche Nachbesserungen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Verurteilte, die zum Zeitpunkt der Straftat als männlich registriert waren, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssten, bevor sie ihren Eintrag ändern dürfen.

Die neue Regelung hat die Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht, wobei es kaum Berichte über Missbrauch gibt. Die Behörden beobachten die Auswirkungen weiterhin und prüfen weitere Anpassungen. Das Gesetz bleibt vorerst in Kraft, während seine langfristigen Effekte bewertet werden.

Quelle