Schneeräumung in Deutschland: Wer muss wann schippern – und was droht bei Verstößen?
Antonio SchleichSchneeräumung in Deutschland: Wer muss wann schippern – und was droht bei Verstößen?
Der Winter ist da – und mit ihm die Pflicht, Wege und Gehsteige von Schnee zu befreien. In ganz Deutschland gelten strenge Regeln, um die Sicherheit zu gewährleisten. Doch viele sind unsicher, wer wann schippern muss. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder sogar Verletzungen.
In den meisten Städten kümmern sich zunächst die Kommunen um öffentliche Gehwege. Doch oft übertragen sie die Verantwortung per örtlicher Satzung auf die Grundstückseigentümer. Bei privaten Wegen reicht ein freigeräumter Streifen von 50 Zentimetern Breite, öffentliche Fußgängerbereiche müssen mindestens einen Meter – idealerweise 1,2 bis 1,5 Meter – frei sein.
Mehrmals täglich muss der Schnee geräumt werden, um Unfälle zu vermeiden. An Werktagen gilt die Räumpflicht von 7:00 bis 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 22:00 Uhr. Nach dem Tauwetter ist lockeres Streugut wegzufegen, um die Flächen sauber zu halten. Als Streumittel sind Sand, Splitt oder Salz erlaubt, wobei viele Städte aus Umweltschutzgründen auf Salz verzichten. Rutscht jemand aus, haftet die für die Schneeräumung verantwortliche Person – mit möglichen Konsequenzen wie Bußgeldern von bis zu 500 Euro in Baden-Württemberg oder Schadensersatzansprüchen bei Verletzungen. Bei Mietwohnungen regelt meist der Mietvertrag, wer zum Schneeschippen verpflichtet ist. Fehlt eine konkrete Vereinbarung, überträgt § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) die Pflicht in der Regel auf die Mieter für die unmittelbar vor der Wohnung liegenden Flächen. Hausordnungen können die Zuständigkeiten zusätzlich präzisieren.
Wer die Räumpflicht ignoriert, riskiert mehr als nur glatte Wege: Drohen können Bußgelder, die Übernahme von Behandlungskosten oder juristische Auseinandersetzungen. Angesichts klarer Vorschriften sollten Eigentümer und Mieter gut informiert sein, um Ärger in diesem Winter zu vermeiden.